Betreff
Umbau Jöhlinger Straße 112/1,
h i e r:
Aktueller Sachstand sowie Beschluss zum Umbau der Gemeinschaftsunterkünfte in Wohnungen
Vorlage
1229/2021
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Sachstand sowie die zukünftige Konzeption zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Umbaumaßnahme zu erarbeiten.

 

Die beiden Gebäude (Jöhlinger Straße 112/1+2) wurden im Zuge der Flüchtlingskrise von Seiten der Gemeinde errichtet und als Gemeinschaftsunterkunft bzw. zur Anschlussunterbringung genutzt.

Das Gebäude Jöhlinger Straße 112/1 wurde an das Landratsamt vermietet. Nach dem Rückgang der Zuweisungen wurde das Mietverhältnis von Seiten des Landratsamtes im Juni 2019 vorzeitig beendet.

 

Das Gebäude wurde danach von der Gemeinde im Rahmen der Anschluss- bzw. Obdachlosenunterbringung weiter belegt. Aktuell werden die vorhandenen Räumlichkeiten nur noch temporär als Übergangslösungen für einzelne Personen genutzt.

Der Raumbedarf der vorgenannten Nutzungen kann aktuell an anderen Standorten, unter anderem Containeranlage Dörnig, ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung eine zeitnahe Umnutzung des Gebäudes erfolgen.

 

Die Konzeption der Gemeindeverwaltung sah bereits bei der Errichtung der Gebäude eine spätere Umgestaltung der Gebäude zu einzelnen Wohneinheiten vor. Die Steigleitungen und Elektro-Unterverteilungen wurden für einen späteren Umbau bereits vorbereitet.

 

Das bisher mit Einzelzimmern und entsprechenden Gemeinschaftsflächen erstellte Gebäude kann durch einen Umbau in 14 Wohnungen mit Wohnungsgrößen zwischen ca. 50 und 77 m² umgestaltet werden.

 

Der Verwaltung liegen mehrere Mietanfragen, unter anderem auch von Seiten des Seniorenzentrums Haus Edelberg, vor. Durch eine Umgestaltung in Mietwohnungen kann eine für die Gemeinde wirtschaftliche und langfristige Nutzung des Gebäudes ermöglicht werden.

 

Nach dem Rückbau der Gemeinschaftsräume und zentralen Flurzonen können die erforderlichen Sanitärräume der Wohnungen und Wohnungstrennwände hergestellt werden. Durch den Umbau ist ein baurechtlicher Antrag auf Nutzungsänderung notwendig.  Die Planung und bauliche Umsetzung erfolgt unter Hinzuziehung eines Planungsbüros durch den Fachbereich 4.

Die zukünftige Vermietung der neuen Räumlichkeiten wird durch den Fachbereich 3, Liegenschaftsverwaltung, vorbereitet und umgesetzt. 

 

Nach Planung und Ausschreibung soll mit der baulichen Umsetzung im 2. Halbjahr 2021 begonnen werden.

 

Im Haushaltsplan 2021 sind für die Umsetzung der Umbaumaßnahme entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 570.000 € eingestellt.

 

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

Nein           

x Ja, weitere Ausführungen:

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: 570.000 Euro

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 570.000 Euro auf der Kostenstelle 798810812001 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

x Nein        

 Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle:

 

Stellungnahme zum Klimaschutz:

 

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: