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Aktueller Sachstand sowie Beschluss zum Umbau der Gemeinschaftsunterkünfte in Wohnungen
Der Gemeinderat nimmt den
aktuellen Sachstand sowie die zukünftige Konzeption zur Kenntnis. Die
Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der
Umbaumaßnahme zu erarbeiten.
Die beiden Gebäude (Jöhlinger Straße
112/1+2) wurden im Zuge der Flüchtlingskrise von Seiten der Gemeinde errichtet
und als Gemeinschaftsunterkunft bzw. zur Anschlussunterbringung genutzt.
Das Gebäude Jöhlinger Straße 112/1 wurde an
das Landratsamt vermietet. Nach dem Rückgang der Zuweisungen wurde das
Mietverhältnis von Seiten des Landratsamtes im Juni 2019 vorzeitig beendet.
Das Gebäude wurde danach von der Gemeinde im
Rahmen der Anschluss- bzw. Obdachlosenunterbringung weiter belegt. Aktuell
werden die vorhandenen Räumlichkeiten nur noch temporär als Übergangslösungen
für einzelne Personen genutzt.
Der Raumbedarf der vorgenannten Nutzungen
kann aktuell an anderen Standorten, unter anderem Containeranlage Dörnig,
ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Daher sollte aus Sicht der
Verwaltung eine zeitnahe Umnutzung des Gebäudes erfolgen.
Die Konzeption der Gemeindeverwaltung sah
bereits bei der Errichtung der Gebäude eine spätere Umgestaltung der Gebäude zu
einzelnen Wohneinheiten vor. Die Steigleitungen und Elektro-Unterverteilungen
wurden für einen späteren Umbau bereits vorbereitet.
Das bisher mit Einzelzimmern und
entsprechenden Gemeinschaftsflächen erstellte Gebäude kann durch einen Umbau in
14 Wohnungen mit Wohnungsgrößen zwischen ca. 50 und 77 m² umgestaltet werden.
Der Verwaltung liegen mehrere Mietanfragen,
unter anderem auch von Seiten des Seniorenzentrums Haus Edelberg, vor. Durch
eine Umgestaltung in Mietwohnungen kann eine für die Gemeinde wirtschaftliche
und langfristige Nutzung des Gebäudes ermöglicht werden.
Nach dem Rückbau der Gemeinschaftsräume und
zentralen Flurzonen können die erforderlichen Sanitärräume der Wohnungen und
Wohnungstrennwände hergestellt werden. Durch den Umbau ist ein baurechtlicher
Antrag auf Nutzungsänderung notwendig.
Die Planung und bauliche Umsetzung erfolgt unter Hinzuziehung eines
Planungsbüros durch den Fachbereich 4.
Die zukünftige Vermietung der neuen
Räumlichkeiten wird durch den Fachbereich 3, Liegenschaftsverwaltung,
vorbereitet und umgesetzt.
Nach Planung und Ausschreibung soll mit der
baulichen Umsetzung im 2. Halbjahr 2021 begonnen werden.
Im Haushaltsplan 2021 sind für die Umsetzung
der Umbaumaßnahme entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 570.000 €
eingestellt.
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
x Ja, weitere Ausführungen:
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: 570.000 Euro
3. Ist die Maßnahme
im Haushaltsplan veranschlagt?
x Ja,
Haushaltsansatz insgesamt: 570.000 Euro auf der Kostenstelle 798810812001
4. Gibt es eine
Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
x Nein
Ja,
in Höhe von:
Haushaltsstelle:
Stellungnahme zum Klimaschutz: |
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: