Betreff
Bruchsaler Straße 12,
h i e r:
Vergabe der Sanierungsarbeiten der Stützwand Nebengebäude
Vorlage
1198/2021/1
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Der Gemeinderat vergibt die Sanierungsarbeiten der Grenzmauer des Nebengebäudes an die Firma BST Bausanierungstechnik GmbH aus Gernsheim zum Bruttopreis von 101.447,50 €.

Die Gemeinde Weingarten hat das Anwesen Bruchsaler Straße 12 in der Vergangenheit erworben und zur Unterbringung im Rahmen der Anschlussunterbringung genutzt.

 

Nach Prüfung der bestehenden Gebäudesubstanz des Nebengebäudes durch einen Statiker wurde dringender Handlungsbedarf festgestellt. Aufgrund des baulichen Zustandes des Nebengebäudes muss die vorhandene Holz- und Dachkonstruktion rückgebaut werden.

Im Vorfeld der Abbruchmaßnahme muss aus statischen Gründen die vorhandene Natursteinwand im Bereich der Grundstücksgrenze grundlegend gesichert und saniert werden.

 

Im Hinblick auf die Standsicherheit des Nebengebäudes kann die Hoffläche des Anwesens nicht betreten werden. Somit ist eine weitere Nutzung des Grundstücks nicht möglich.

 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde mit verschiedenen Fachfirmen Kontakt zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme aufgenommen. Aufgrund der Enge des Innenhofes ist eine bauliche Umsetzung der Sanierung sehr schwierig.

Die vorhandene Natursteinmauer dient neben der Funktion als Gebäuderückwand auch als statisch erforderliche Stützwand gegen den anstehenden Hang. Dies bedingt den Erhalt der Stützwand.

 

Durch eine Rückverankerung im benachbarten Grundstück muss die Natursteinwand gesichert werden. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Bereich der beiden betroffenen Grundstücke sind die technischen Möglichkeiten sehr begrenzt.

 

Nach Prüfung geeigneter Sanierungsverfahren durch den Statiker wurde sich für eine Rückverankerung der Natursteinwand im Untergrund des angrenzenden Grundstücks entschieden. Aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit in der Jöhlinger Straße wurde die Firma BST Bausanierungstechnik GmbH aus Gernsheim kontaktiert.

 

Die Firma BST ist eine Fachfirma mit langjähriger Erfahrung, die unter anderem für das Regierungspräsidium Karlsruhe im Bereich von Stützwänden bereits mehrere Objekte fachgerecht saniert hat bzw. aktuell saniert. Die Firma BST hat mit dem von ihnen patentierten sogenannten „Pfeilerrücklagen-Verfahren“ ein spezielles Sanierungsverfahren entwickelt, welches bei der Sanierungsmaßnahme der Stützwand umgesetzt werden kann. Dies bedingt jedoch, dass die Rückverankerung einen Meter in den Untergrund des angrenzenden Grundstücks eingebracht wird.

 

Der Verwaltung liegt aktuell ein Angebot der Firma BST Bausanierungstechnik vom 04.02.2021 in Höhe von 101.447,50 € brutto vor.

 

Das Angebot umfasst neben den umfangreichen Sanierungsarbeiten der Natursteinwand im oben genannten Verfahren, die statische Ausführungsplanung, die Betreuung der Absicherungsmaßnahmen sowie die verkehrstechnische Baustelleneinrichtung (halbseitige Sperrung der Bruchsaler Straße durch Ampelregelung).

 

Ein im Vorfeld von Seiten der betreuenden Planer erstellte eine Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf 100.000 € brutto. Das Angebot der Firma BST liegt mit 101.447,50 € brutto nur 1,44% über der Kostenprognose. Das Angebot ist somit wirtschaftlich; die Verwaltung empfiehlt daher die Vergabe der erforderlichen Sanierungsarbeiten an die Firma BST Bausanierungstechnik GmbH aus Gernsheim. 

 

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird aus Verkehrssicherungsgründen des Objektes dringend empfohlen, die Sanierung der Gebäudestützwände durch die Firma BST zeitnah durchführen zu lassen.

 

Das Anwesen Bruchsaler Straße 12 liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“, so dass nach Rücksprache mit der betreuenden Sanierungsstelle der LBBW, die oben genannte  Sanierungsmaßnahme zu 100% förderfähig ist.

Dies bedeutet, dass die oben genannten Kosten bei einem Eigenanteil von 40% durch Sanierungsmittel in Höhe von 60% der anfallenden Kosten gefördert werden.  Die Maßnahme ist im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 entsprechend eingeplant.

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

Nein           

 Ja, weitere Ausführungen:

 

2. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 Ja, Haushaltsansatz insgesamt:100.000 € auf der Kostenstelle 79881085003.

 

 

Stellungnahme zum Klimaschutz:

 

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: