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Vergabe der Sanierungsarbeiten der Stützwand Nebengebäude
Der Gemeinderat vergibt die Sanierungsarbeiten der Grenzmauer des Nebengebäudes an die Firma BST Bausanierungstechnik GmbH aus Gernsheim zum Bruttopreis von 101.447,50 €.
Die Gemeinde Weingarten hat das Anwesen Bruchsaler Straße 12 in der
Vergangenheit erworben und zur Unterbringung im Rahmen der
Anschlussunterbringung genutzt.
Nach Prüfung der bestehenden Gebäudesubstanz des Nebengebäudes durch
einen Statiker wurde dringender Handlungsbedarf festgestellt. Aufgrund des
baulichen Zustandes des Nebengebäudes muss die vorhandene Holz- und
Dachkonstruktion rückgebaut werden.
Im Vorfeld der Abbruchmaßnahme muss aus statischen Gründen die
vorhandene Natursteinwand im Bereich der Grundstücksgrenze grundlegend
gesichert und saniert werden.
Im Hinblick auf die Standsicherheit des Nebengebäudes kann die Hoffläche
des Anwesens nicht betreten werden. Somit ist eine weitere Nutzung des
Grundstücks nicht möglich.
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde mit verschiedenen Fachfirmen
Kontakt zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahme aufgenommen. Aufgrund der Enge des
Innenhofes ist eine bauliche Umsetzung der Sanierung sehr schwierig.
Die vorhandene Natursteinmauer dient neben der Funktion als
Gebäuderückwand auch als statisch erforderliche Stützwand gegen den anstehenden
Hang. Dies bedingt den Erhalt der Stützwand.
Durch eine Rückverankerung im benachbarten Grundstück muss die
Natursteinwand gesichert werden. Aufgrund der beengten Verhältnisse im Bereich
der beiden betroffenen Grundstücke sind die technischen Möglichkeiten sehr
begrenzt.
Nach Prüfung geeigneter Sanierungsverfahren durch den Statiker wurde
sich für eine Rückverankerung der Natursteinwand im Untergrund des angrenzenden
Grundstücks entschieden. Aufgrund der bisherigen Zusammenarbeit in der
Jöhlinger Straße wurde die Firma BST Bausanierungstechnik GmbH aus Gernsheim
kontaktiert.
Die Firma BST ist eine Fachfirma mit langjähriger Erfahrung, die unter
anderem für das Regierungspräsidium Karlsruhe im Bereich von Stützwänden
bereits mehrere Objekte fachgerecht saniert hat bzw. aktuell saniert. Die Firma
BST hat mit dem von ihnen patentierten sogenannten „Pfeilerrücklagen-Verfahren“
ein spezielles Sanierungsverfahren entwickelt, welches bei der
Sanierungsmaßnahme der Stützwand umgesetzt werden kann. Dies bedingt jedoch,
dass die Rückverankerung einen Meter in den Untergrund des angrenzenden Grundstücks
eingebracht wird.
Der Verwaltung liegt aktuell ein Angebot der Firma BST
Bausanierungstechnik vom 04.02.2021 in Höhe von 101.447,50 € brutto vor.
Das Angebot umfasst neben den umfangreichen Sanierungsarbeiten der
Natursteinwand im oben genannten Verfahren, die statische Ausführungsplanung,
die Betreuung der Absicherungsmaßnahmen sowie die verkehrstechnische
Baustelleneinrichtung (halbseitige Sperrung der Bruchsaler Straße durch
Ampelregelung).
Ein im Vorfeld von Seiten der betreuenden Planer erstellte eine
Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf 100.000 € brutto. Das Angebot
der Firma BST liegt mit 101.447,50 € brutto nur 1,44% über der Kostenprognose.
Das Angebot ist somit wirtschaftlich; die Verwaltung empfiehlt daher die Vergabe
der erforderlichen Sanierungsarbeiten an die Firma BST Bausanierungstechnik
GmbH aus Gernsheim.
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird aus Verkehrssicherungsgründen des
Objektes dringend empfohlen, die Sanierung der Gebäudestützwände durch die
Firma BST zeitnah durchführen zu lassen.
Das Anwesen Bruchsaler Straße 12 liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“,
so dass nach Rücksprache mit der betreuenden Sanierungsstelle der LBBW, die
oben genannte Sanierungsmaßnahme zu 100%
förderfähig ist.
Dies bedeutet, dass die oben genannten Kosten bei einem Eigenanteil von
40% durch Sanierungsmittel in Höhe von 60% der anfallenden Kosten gefördert
werden. Die Maßnahme ist im Entwurf des
Haushaltsplanes 2021 entsprechend eingeplant.