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Flächen- und Immobilienmanagement
Der Gemeinderat nimmt
den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden
Punkte zu beachten.
Zu 1. Flächenverbrauch
Im Zuge der
Erschließung neuer Baugebiete müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Die
Verwaltung soll darauf achten, dass diese Ausgleichsmaßnahmen sich nicht nur
auf Flächen beschränken, sondern dass auch andere Naturschutzmaßnahmen geprüft
werden. Zum Beispiel die Nutzung von alten Turmstationen für Vögel. Inwieweit
dies Ökopunkte gibt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Zu 2. Gewerbebrachen
Beide Brachen sowie
Sebold- und Schlimm-Areal sind zudem bereits in der Überplanung.
Zu 3. Ausgleichsflächen
Die Verrechnung von
Ökopunkten wird dem Ausweis von Flächen bereits vorgezogen.
Zu 4. Einbindung Gemeinderat in
Grundstücksan- und verkäufe
Laut Hauptsatzung
kann der BM über Grundstücksangelegenheiten bis zu 25.000,00 € entscheiden. Der
Verwaltungsausschuss ist zuständig bei einem Wert zwischen 25.000 und 100.000
€, ansonsten der Gemeinderat. Bei entsprechender Höhe des Kaufpreises oder bei
aus Sicht der Verwaltung wichtigen Grundstückangelegenheiten erfolgt die
Entscheidung über das jeweils zuständige Gremium. Zweck der Hauptsatzung ist
es, das alltägliche Geschäft der Verwaltung zu übertragen. Eine Beratung über
jedes Grundstück würde die Verwaltung in Ihrer Effizienz bremsen und der
Hauptsatzung widersprechen.
Ein Beschluss des
Gemeinderates aus Vorjahren, gibt der Verwaltung die Möglichkeit
Erbbaugrundstücke an Erbbauberechtigte zu veräußern, ohne vorherige Genehmigung
durch den Gemeinderat.
Ein Bericht über vorgenommen Grundstücksverkäufe bzw. ankäufe im Gemeinderat ist aus Verwaltungsseite leider aufgrund von Bearbeiterwechsel und Vakanz unterblieben. Dies soll künftig Quartalsmäßig im Gemeinderat erfolgen.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: