Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 03.04.2016,
h i e r:
Flächen- und Immobilienmanagement
Vorlage
1246/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Punkte zu beachten.

 

Zu 1. Flächenverbrauch

 

Im Zuge der Erschließung neuer Baugebiete müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Die Verwaltung soll darauf achten, dass diese Ausgleichsmaßnahmen sich nicht nur auf Flächen beschränken, sondern dass auch andere Naturschutzmaßnahmen geprüft werden. Zum Beispiel die Nutzung von alten Turmstationen für Vögel. Inwieweit dies Ökopunkte gibt, ist im Einzelfall zu prüfen.

 

 

Zu 2. Gewerbebrachen

 

Beide Brachen sowie Sebold- und Schlimm-Areal sind zudem bereits in der Überplanung.

 

 

 

Zu 3. Ausgleichsflächen

 

Die Verrechnung von Ökopunkten wird dem Ausweis von Flächen bereits vorgezogen.

 

Zu 4. Einbindung Gemeinderat in Grundstücksan- und verkäufe

 

Laut Hauptsatzung kann der BM über Grundstücksangelegenheiten bis zu 25.000,00 € entscheiden. Der Verwaltungsausschuss ist zuständig bei einem Wert zwischen 25.000 und 100.000 €, ansonsten der Gemeinderat. Bei entsprechender Höhe des Kaufpreises oder bei aus Sicht der Verwaltung wichtigen Grundstückangelegenheiten erfolgt die Entscheidung über das jeweils zuständige Gremium. Zweck der Hauptsatzung ist es, das alltägliche Geschäft der Verwaltung zu übertragen. Eine Beratung über jedes Grundstück würde die Verwaltung in Ihrer Effizienz bremsen und der Hauptsatzung widersprechen.

 

Ein Beschluss des Gemeinderates aus Vorjahren, gibt der Verwaltung die Möglichkeit Erbbaugrundstücke an Erbbauberechtigte zu veräußern, ohne vorherige Genehmigung durch den Gemeinderat.

 

Ein Bericht über vorgenommen Grundstücksverkäufe bzw. ankäufe im Gemeinderat ist aus Verwaltungsseite leider aufgrund von Bearbeiterwechsel und Vakanz unterblieben. Dies soll künftig Quartalsmäßig im Gemeinderat erfolgen. 

 

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: