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Bauvoranfrage
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt und Technik beantworten die Fragen der Bauvoranfrage wie
folgt:
Frage 1: Ist dieser
Windfang als Erweiterungsbau mit Tiefe 1,5m und Länge 5,0m als untergeordnetes
Bauteil genehmigungsfähig?
Antwort 1: Gemäß Bebauungsplan
Nr. 21 „Kirchbergstraße“ § 4 Nr. 2 beträgt die Vorgartenbreite bei allen
Grundstücken entlang der Kirchbergstraße 3,00m. Gemäß § 8 sind die Vorgärten
nach Erstellung der Gebäude als Ziergärten oder Rasenfläche anzulegen und zu
unterhalten. Eine Überbauung dieser Vorgartenfläche ist grundsätzlich nicht
zulässig. Eine derartige Befreiung wurde bisher nicht im Geltungsbereich
erteilt.
Frage 2: Ist die
Anhebung der Bodenplatte Carport um ca. 0,64m gegenüber dem Niveau Bodenplatte
der bisherigen Garage genehmigungsfähig?
Antwort 2: Die Anhebung der Bodenplatte des neuen Carports ist genehmigungsfähig. Es sprechen keine Festsetzungen des Bebauungsplans dagegen.
Der Bauherr plant
neben dem Abbruch der bestehenden Garage und dem anschließenden Neubau eines
Carports die Errichtung eines Windfangs in den Maßen 1,5 m x 5,00 m auf dem
Anwesen Kirchbergstraße 31, Flst. Nr. 17610/2.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 21
„Kirchbergstraße“ und ist daher nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Der Bauherr plant
den Neubau eines eingeschossigen Windfangs mit Flachdach in den Maßen 1,5 m x
5,00 m im Vorgartenbereich Richtung Kirchbergstraße. Gemäß Bebauungsplan sind
die 3,00 m Vorgärten zwischen Haus und Kirchbergstraße (nach Erstellung des
Gebäudes) als Ziergärten oder Rasenfläche anzulegen und zu unterhalten. Eine
Überbauung dieser als Vorgarten ausgewiesenen Fläche mit einer baulichen Anlage
ist daher nicht genehmigungsfähig.
Des Weiteren plant
der Bauherr den Abbruch der bestehenden Garage und die Errichtung eines
Carports an selber Stelle. Die Bodenplatte des Carports soll im Gegenzug zur
Bodenplatte der Garage um ca. 0,64 m angehoben werden. Im Bebauungsplan gibt es
keine Festsetzungen zur Höhenlage der Gebäude.
Der Carport
befindet sich im Baufenster, eine Anhebung der Carportbodenplatte ist aus Sicht
der Verwaltung möglich.
Die Beantwortung der Fragen ist dem Beschlussvorschlag zu entnehmen.