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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Nutzungsänderung von einer Bäckerei zu einem Friseursalon im Erdgeschoss
der Bahnhofstraße 40, Flst. Nr. 86.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 34 BauGB muss sich das Vorhaben nach Art und
Maß seiner baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung. Das Vorhaben liegt
innerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatzsatzung sowie innerhalb eines
Sanierungsgebietes.
Die Gebäudekubatur
bleibt unverändert. Lediglich im Innenbereich erfolgt eine nutzungsbezogene
Umplanung.
Im rückwärtigen
Hofbereich soll das bestehende Nebengebäude „geöffnet“ werden. Die zwei erforderlichen
Stellplätze gemäß VwV Stellplätze für diese Art der Nutzung Punkt 9.1
„Handwerks- und Industriebetriebe“ werden hier nachgewiesen.
Das eingetragene
Wegerecht für das Hinterhaus Bahnhofstraße 38 wird nicht beeinträchtigt.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung als Friseursalon in die nähere
Umgebung der Bahnhofstraße ein.
Die Verwaltung empfiehlt daher das Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung zu erteilen.