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Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2022
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer zum 01.01.2022.
Die Gemeinde
Weingarten (Baden) erhebt Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer für die im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde.
Änderungen in der Neufassung der Satzung über die Erhebung
der Hundesteuer der Gemeinde Weingarten (Baden) lauten wie folgt:
Einleitung
In der Einleitung
wurden die §§ 5 a, und 6 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg
entfernt.
Neu hinzugekommen
ist der § 9 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg.
§ 5 Steuersatz
(1) S. 2
Dieser Satz ist unverändert hinsichtlich der vorherigen Hundesteuersatzung und entspricht der Mustersatzung für erhöhte Hundesteuer bei Kampfhunden.
(2) S. 1
Der Begriff ‘Stadtgebiet’ wurde durch den Begriff ‘Gemeindegebiet’ ersetzt.
§ 6 Steuerbefreiungen
Nr. 3
Dieser Punkt wurde neu eingefügt und entspricht der Mustersatzung.
Nr. 4
Dieser Punkt wurde neu eingefügt, ist jedoch abweichend von der Mustersatzung.
§ 7 Zwingersteuer
(2)
Zusatz: ...sowie für die Zucht von Kampfhunden i.S. von § 5 (3)
Dieser Zusatz ist unverändert hinsichtlich der vorherigen Hundesteuersatzung und entspricht der Mustersatzung für erhöhte Hundesteuer bei Kampfhunden.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen
(3)
Dieser Absatz ist unverändert hinsichtlich der vorherigen Hundesteuersatzung und entspricht der Mustersatzung für erhöhte Hundesteuer bei Kampfhunden.
§ 10 Anzeigepflichten
(1)
Zusatz: ...unter Angabe der Hunderasse ...
Dieser Zusatz ist unverändert hinsichtlich der vorherigen Hundesteuersatzung, ist jedoch abweichend von den Mustersatzungen.
§ 13 Übergangsbestimmungen
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung einen
Kampfhund i.S. des § S Abs. 3 im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines
Monats nach Inkrafttreten dieser Satzung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.
ist weggefallen
§ 14 Inkrafttreten
Dieser Paragraph wurde aufgrund der Chronologie und des Wegfalls des ursprünglichen § 13 Übergangsbestimmungen zu neu § 13 Inkrafttreten.
Abschließend:
Rechtlicher Hinweis nach § 4 (4) Gemeindeordnung (GemO) wurde der Satzung hinzugefügt.
X Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: