h i e r:
Aktueller Stand der illegalen Bauten im Außenbereich durch Überfliegen oder mittels Satellitenbilder zu erfassen
Der Gemeinderat nimmt
den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt zukünftig bei der Ermittlung von illegalen baulichen Anlagen im Außenbereich geeignete technische Hilfsmittel (z. B. Fotodrohne) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein zusetzten.
Mit Schreiben vom
16.03.2021 hat die FDP-Fraktion die Befliegung des Außenbereichs zur Ermittlung
von illegalen baulichen Anlagen beantragt. Von Seiten der FDP-Fraktion wurde
auf eine Pressemitteilung der BNN über eine Befliegung auf Gemarkung Stutensee hingewiesen.
Von Seiten der
Verwaltung wurde unter anderem eine Befliegung im Bereich Grohmen und Gehren im
April 2021durchgeführt.
Aufgrund des
Pflanzenwachstums in dieser Zeit ist die Aussagekraft der Fotos in Bezug auf
die baulichen Anlagen schwierig. Daher soll eine erneute Befliegung in den
Wintermonaten durchgeführt werden.
Die Feststellung
von illegalen baulichen Anlagen durch geeignete technische Hilfsmittel ist grundsätzlich durch die
Gemeindeverwaltung möglich und wird aktuell auch angewandt.
Die Verwaltung
zeigt bei Kenntnis von entsprechenden baulichen Anlagen diese bei der
zuständigen Baurechtsbehörde im Landratsamt Karlsruhe an.
Die weitere
Bearbeitung, wie z. B. die Anordnung der Baueinstellung bzw. Rückbauverfügung
erfolgt, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, durch die Untere
Baurechtsbehörde.
Die Durchsetzung einer Rückbauverfügung durch die
Baurechtsbehörde ist wie bereits mehrfach erläutert auf Basis der aktuellen
Rechtsprechung sowie der zahlreichen bestehenden baulichen Anlagen entsprechend
schwierig und sehr zeitintensiv.
Aufgrund der Abordnung von Personal im LRA Karlsruhe im Zuge der Corona-Pandemie ist man bei der Bearbeitung der aktuellen Vorgänge entsprechend in Verzug.
Von Seiten der Verwaltung werden weiterhin die gemeldeten baulichen Anlagen geprüft und zur Anzeige gebracht.
x Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: