Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 16.03.2021,
h i e r:
Aktueller Stand der illegalen Bauten im Außenbereich durch Überfliegen oder mittels Satellitenbilder zu erfassen
Vorlage
1304/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zukünftig bei der Ermittlung von illegalen baulichen Anlagen im Außenbereich geeignete technische Hilfsmittel (z. B. Fotodrohne) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein zusetzten.

Mit Schreiben vom 16.03.2021 hat die FDP-Fraktion die Befliegung des Außenbereichs zur Ermittlung von illegalen baulichen Anlagen beantragt. Von Seiten der FDP-Fraktion wurde auf eine Pressemitteilung der BNN über eine Befliegung auf Gemarkung Stutensee hingewiesen.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde unter anderem eine Befliegung im Bereich Grohmen und Gehren im April 2021durchgeführt.

 

Aufgrund des Pflanzenwachstums in dieser Zeit ist die Aussagekraft der Fotos in Bezug auf die baulichen Anlagen schwierig. Daher soll eine erneute Befliegung in den Wintermonaten durchgeführt werden. 

Die Feststellung von illegalen baulichen Anlagen durch geeignete technische Hilfsmittel ist grundsätzlich durch die Gemeindeverwaltung möglich und wird aktuell auch angewandt.

 

Die Verwaltung zeigt bei Kenntnis von entsprechenden baulichen Anlagen diese bei der zuständigen Baurechtsbehörde im Landratsamt Karlsruhe an.

 

Die weitere Bearbeitung, wie z. B. die Anordnung der Baueinstellung bzw. Rückbauverfügung erfolgt, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, durch die Untere Baurechtsbehörde.

 

Die Durchsetzung einer Rückbauverfügung durch die Baurechtsbehörde ist wie bereits mehrfach erläutert auf Basis der aktuellen Rechtsprechung sowie der zahlreichen bestehenden baulichen Anlagen entsprechend schwierig und sehr zeitintensiv.

 

Aufgrund der Abordnung von Personal im LRA Karlsruhe im Zuge der Corona-Pandemie ist man bei der Bearbeitung der aktuellen Vorgänge entsprechend in Verzug. 

 

Von Seiten der Verwaltung werden weiterhin die gemeldeten baulichen Anlagen geprüft und zur Anzeige gebracht.   

 

x Nein:       

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: