Betreff
Bebauungsplan Nr. 77 "Burgstraße / Silcherstraße / Neue Bahnhofstraße",
h i e r:
Erlass einer Veränderungssperre
Vorlage
1313/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Untergeordnete Vorlage(n)

Zur weiteren Sicherung der Bauleitplanung wird eine Veränderungssperre für den Planbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 77 „Burgstraße / Silcherstraße / Neue Bahnhofstraße“ auf Grundlage des § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB mit dem folgenden Inhalt als Satzung beschlossen: Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen im gesamten Geltungsbereich der Veränderungssperre nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Ebenso dürfen erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Der Geltungsbereich ist mit dem des Bebauungsplanes deckungsgleich.

Der Gemeinderat hat am 05.07.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2. Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB für den Bereich „Burgstraße / Silcherstraße / Neue Bahnhofstraße“ beschlossen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 77 „Burgstraße / Silcherstraße / Neue Bahnhofstraße“ beabsichtigt die Gemeinde Weingarten, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, einer unkontrollierten und unmaßstäblichen Bauentwicklung vorzubeugen und die Freifläche im Inneren des Baublocks zu erhalten.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, zur Sicherung der vorgenannten Änderung des Bebauungsplanes für den Geltungsbereich der Änderung eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 15.220 m² und die Flurstücke Nr. 3140, 3140/1, 3140/2, 3140/3, 3141, 3142, 3143, 3143/1, 3143/2, 3143/3, 3143/4, 3143/5, 3143/6, 3143/7 (Spielplatz), 3143/8, 3143/9, 3143/10, 3143/11, 3143/12, 3143/13 und 3143/14 ,ganz und die Flurstücke Nr. 1996 (Burgstraße) und 12731 (Silcherstraße) teilweise. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes überein. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan. 

 

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: