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Antrag zur Änderung der Richtlinien über die Veröffentlichungen in der Turmberg Rundschau in § 6.4.6. Stellungnahme der Fraktionen
VORBERATUNG
Der
Verwaltungsausschuss beschließt die Änderung des § 6.4.6 mit folgendem
Wortlaut: Die Möglichkeit zur
Berichterstattung für „Fraktionen im Gemeinderat“ besteht einmal monatlich. Die
Fraktionen können den Termin frei wählen.
Alle weiteren Punkte der Richtlinien bleiben unverändert bestehen.
Auf Anregung des
Ältestenrates soll der § 6.4.6 der Richtlinien
über die Veröffentlichungen in der Turmberg Rundschau erneut im Verwaltungsausschuss beraten
werden.
Der Regelung lautet derzeit:
Die Möglichkeit zur Berichterstattung für „Fraktionen im Gemeinderat“
besteht immer in der Woche nach der letzten Gemeinderatssitzung des Monats. Die
Termine werden zu Jahresbeginn bekanntgegeben.
Hierdurch sehen
sich die Fraktionen in ihrer Arbeit unnötig eingeschränkt.
Die Verwaltung
schlägt deshalb eine Änderung der Regelung wie folgt vor:
Neu:
Die Möglichkeit zur Berichterstattung für „Fraktionen im Gemeinderat“
besteht einmal monatlich. Die Fraktionen können den Termin frei wählen.
Ein „Nachholen“ im Folgemonat ist nicht möglich.
X Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: