h i e r:
a) Einführung des Dienstradleasings
b) Vergabe des Rahmenvertrages
c) Freiwilligkeitsleistung des Arbeitgebers
Der
Verwaltungsausschuss
a) begrüßt die
Förderung einer umweltfreundlichen betrieblichen Mobilität für die
Mitarbeitenden der Gemeinde Weingarten (Baden) und genehmigt den Abschluss
eines Rahmenvertrages für das Fahrradleasing
b) stimmt der Vergabe
des Rahmenvertrages an die eurorad Deutschland GmbH zu
c) genehmigt die Freiwilligkeitsleistungen an die Mitarbeitenden durch Gewährung eines Zuschusses zu der Haftpflicht- und Wartungsversicherung von 10 € monatlich / Person zuzüglich Pauschalversicherung.
Neben der Nutzung
von Carsharing bietet das Dienstradleasing eine hervorragende
Möglichkeit die Mitarbeitenden zu umweltbewusstem Handeln zu motivieren und den
Klimaschutz voranzutreiben. Zusätzlich zu den positiven Auswirkungen der
Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden wird auch die Arbeitgeberattraktivität erhöht.
Durch
Änderung des § 3 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg ist es bei
Beamten seit 2020 möglich, eine Entgeltumwandlung für Fahrräder durchzuführen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstherr die Entgeltumwandlung für vom
Dienstherrn geleaste Fahrräder, die auch zur privaten Nutzung überlassen
werden, auf freiwilliger Basis anbietet.
Durch die
letzten Tarifvertragsverhandlungen wurde auch den Angestellten, deren
Arbeitsvertrag dem TVÖD unterliegt, durch eine sog. Öffnungsklausel zum 01.04.2021
die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zugunsten eines Dienstradleasings
eröffnet.
Bis zum
31.12.2021 können im Rahmen der Corona-Sonderregeln nach §8 Abs. 4 UVgo
(Unterschwellenvergabeordnung) Verträge bis zu einem Betrag von 100.000,- im
Rahmen der Verhandlungsvergabe durchgeführt werden. Dem Gremium liegen die
Ergebnisse vor. Die Verwaltung empfiehlt nach der Prüfung die Vergabe des
Rahmenvertrages an die Fa. eurorad Deutschland GmbH.
Zur
Förderung der e-Mobilität soll den Mitarbeitenden ein Zuschuss durch Übernahme
eines Kostenanteils an der Haftpflicht- und Wartungsversicherung durch den
Dienstherrn gewährt werden. Da dieser Zuschuss der Lohnsteuerpflicht
unterliegt, soll die Versteuerung pauschaliert jährlich durch die Gemeinde
Weingarten (Baden) übernommen werden. Insgesamt beträgt damit der finanzielle
Zuschuss je Tarifbeschäftigtem jährlich ca. 138 € (10,-mtl. zuzüglich
Pauschalversteuerung).
Die
Obergrenze je Einzelleasingvertrag soll bei 5.500,-/Mitarbeitendem liegen.
Sofern auch Einzelverträge darunter liegen, wird von 20-25 Interessenten
ausgegangen. Der maximale Zuschuss beträgt bei 25 Teilnehmenden dann rd.
3.500,- / Jahr.
Die
Verwaltung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den folgenden Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss
a) begrüßt die Förderung einer umweltfreundlichen betrieblichen Mobilität für die Mitarbeitenden der Gemeinde Weingarten (Baden) und genehmigt den Abschluss eines Rahmenvertrages für das Fahrradleasing
2. stimmt der Vergabe des Rahmenvertrages an die eurorad Deutschland GmbH zu
3. genehmigt die Freiwilligkeitsleistungen an die Mitarbeitenden durch Übernahme eines Zuschusses zu der Haftpflicht- und Wartungsversicherung von 10,- mtl./Person zuzüglich Pauschalversteuerung
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
X Ja, weitere Ausführungen: 3500,-/ Jahr in den nächsten 2 Jahren
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:
1.200,-€/ Jahr 2021
3. Ist die Maßnahme
im Haushaltsplan veranschlagt?
Ja,
Haushaltsansatz
insgesamt:
X Nein: Es ist eine
über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
Deckung durch
Haushaltsstelle: 908000000
4. Gibt es eine
Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
x Nein
Ja,
in Höhe von:
Haushaltsstelle:
Stellungnahme zum Klimaschutz: |
Nein:
X Ja und zwar
positiv: Die e-Mobilität der Mitarbeiten reduziert den PKW Verkehr und
verbessert damit die CO2 Bilanz der Gemeinde Weingarten
Ja und zwar negativ: