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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Dacherneuerung und Aufstockung des bestehenden Nebengebäudes sowie die
Errichtung eines Zwerchgiebels (im Antrag als Gaube bezeichnet) auf dem
Nebengebäude auf dem Anwesen Mozartstraße 18, Flst. Nr. 15427.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 47 „Hinterdorf
Teil IV / III“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- und Gestaltungssatzung sowie
außerhalb eines Sanierungsgebietes.
Nach Abbruch des
Bestandsdaches wird eine ca. 1,50 m höhere neue Dachkonstruktion errichtet.
Innerhalb des neu entstehenden Obergeschosses ist ein Abstellraum mit
Zwerchgiebel im rückwärtigen Bereich geplant. Der Zwerchgiebel entspricht den
Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich der Dachaufbauten in seiner Höhe
sowie den weiteren Festsetzungen und ist somit zulässig. Durch die geplante
Grenzbebauung kann eine Baulastenübernahme durch den Eigentümer des
angrenzenden Grundstücks notwendig werden.
Für das gesamte Nebengebäude gelten gemäß Bebauungsplan folgende Festsetzungen.
Festsetzung |
Bebauungsplan |
Bauvorhaben |
GRZ |
0,4 |
laut
Planer eingehalten |
Wandhöhe |
5,00 m |
4,98 m |
Dachform |
Satteldach
/ Pultdach |
Satteldach |
Dachneigung |
SD: 35° -
45° PD: 6° -
25° |
SD: 35° |
Da alle Festsetzungen sowohl im Bereich des Nebengebäudes in zweiter Reihe als auch die Festsetzungen zu Dachaufbauten eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.