Betreff
Dacherneuerung und Aufstockung des bestehenden Nebengebäudes sowie Errichtung einer Dachgaube, Mozartstraße 18,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vorlage
1319/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant die Dacherneuerung und Aufstockung des bestehenden Nebengebäudes sowie die Errichtung eines Zwerchgiebels (im Antrag als Gaube bezeichnet) auf dem Nebengebäude auf dem Anwesen Mozartstraße 18, Flst. Nr. 15427.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 47 „Hinterdorf Teil IV / III“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- und Gestaltungssatzung sowie außerhalb eines Sanierungsgebietes.

 

Nach Abbruch des Bestandsdaches wird eine ca. 1,50 m höhere neue Dachkonstruktion errichtet. Innerhalb des neu entstehenden Obergeschosses ist ein Abstellraum mit Zwerchgiebel im rückwärtigen Bereich geplant. Der Zwerchgiebel entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich der Dachaufbauten in seiner Höhe sowie den weiteren Festsetzungen und ist somit zulässig. Durch die geplante Grenzbebauung kann eine Baulastenübernahme durch den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks notwendig werden.

 

Für das gesamte Nebengebäude gelten gemäß Bebauungsplan folgende Festsetzungen.

 

Festsetzung

Bebauungsplan

Bauvorhaben

GRZ

0,4

laut Planer eingehalten

Wandhöhe

5,00 m

4,98 m

Dachform

Satteldach / Pultdach

Satteldach

Dachneigung

SD: 35° - 45°

PD: 6° - 25°

SD: 35°

 

Da alle Festsetzungen sowohl im Bereich des Nebengebäudes in zweiter Reihe als auch die Festsetzungen zu Dachaufbauten eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.