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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Anwesen
Hans-Thoma-Weg 4, Flst. Nr. 17655.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen. Hiernach muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- und Gestaltungssatzung sowie
außerhalb eines Sanierungsgebietes.
Zur Realisierung
des Vorhabens werden im EG sowie OG einige Wände abgebrochen sowie neue Wände
zur Gliederung der Räumlichkeiten errichtet. Im südlichen OG, in Richtung der
Kirchbergstraße, wird zur Wohnraumerweiterung ein „Überhang“ in den Maßen 1,20
m x 8,03 m errichtet.
Das Dach wird in
Form eines Satteldaches wie bisher bestehend mit einer Dachneigung von 28° ca.
1,57 m höher errichtet.
An der westlichen
Grundstücksseite wird zudem der bestehende Balkon neu überdacht.
Die neu geplante
Firsthöhe von ca. 8,56 m ab FFB EG ist ca. 0,3 m – ca. 1,00 m niedriger als die
benachbarten Gebäude.
Durch die geplante
Aufstockung entsteht keine neue Wohneinheit.
Das bestehende
Wohngebäude fügt sich aus Sicht der Verwaltung nach der Art als Wohnnutzung
weiterhin in die bestehende Umgebung ein.
Das Maß der
baulichen Nutzung ändert sich in Bezug auf die maximal zulässige GRZ nicht. In
Bezug auf die maximale Firsthöhe fügt sich das Vorhaben in die
Umgebungsbebauung ein.
Die Verwaltung empfiehlt daher das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.