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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Wohngebäudes sowie den anschließenden Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Anwesen Paulusstraße 25, Flst. Nr. 205.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 65 „Schiller-,
Paulus-, Bahnhofstraße“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung aber innerhalb des
Geltungsbereiches der Stellplatzsatzung und innerhalb eines Sanierungsgebietes.
Anfang des Jahres
wurde vom Bauherren bereits eine Bauvoranfrage mit ähnlicher Planung
eingereicht. Die damalige Planung wurde am 08.03.2021 in der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Technik beraten. Die Planung der Bauvoranfrage wurde
zurückgezogen.
Im Anschluss an den
Abbruch des bestehenden Wohnhauses soll ein neues Einfamilienwohnhaus mit
Garage in den Maßen 7,01 m x 10,5 m errichtet werden.
Der Bebauungsplan
macht zu dem geplanten Bauvorhaben folgende Festsetzungen.
Festsetzung |
Bebauungsplan |
Bauvorhaben |
GRZ |
0,6 |
laut Planer eingehalten |
Anzahl der Vollgeschosse |
2 |
2 |
Bauweise |
a1 (Abweichende Bauweise) |
eingehalten (einseitige Grenzbebauung) |
Wandhöhe |
7,50 m |
6,35 m |
Dachform |
Satteldach, Walmdach |
Satteldach |
Dachneigung |
25° - 45° |
40° |
Das Bauvorhaben
befindet sich innerhalb des Baufensters. Die Festsetzungen des Bebauungsplans
sind eingehalten. Die abweichende Bauweise ist mit der einseitigen
Grenzbebauung erfüllt. Es entsteht eine neue Wohneinheit. Die zwei notwendigen
Stellplätze werden im Hof und in der integrierten Garage nachgewiesen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten. Die Verwaltung empfiehlt daher das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.