Betreff
Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Paulusstraße 25,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vorlage
1323/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Abbruch des bestehenden Wohngebäudes sowie den anschließenden Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Anwesen Paulusstraße 25, Flst. Nr. 205.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 65 „Schiller-, Paulus-, Bahnhofstraße“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung aber innerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatzsatzung und innerhalb eines Sanierungsgebietes.

Anfang des Jahres wurde vom Bauherren bereits eine Bauvoranfrage mit ähnlicher Planung eingereicht. Die damalige Planung wurde am 08.03.2021 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik beraten. Die Planung der Bauvoranfrage wurde zurückgezogen.

 

Im Anschluss an den Abbruch des bestehenden Wohnhauses soll ein neues Einfamilienwohnhaus mit Garage in den Maßen 7,01 m x 10,5 m errichtet werden.

 

Der Bebauungsplan macht zu dem geplanten Bauvorhaben folgende Festsetzungen.

 

Festsetzung

Bebauungsplan

Bauvorhaben

GRZ

0,6

laut Planer eingehalten

Anzahl der Vollgeschosse

2

2

Bauweise

a1 (Abweichende Bauweise)

eingehalten (einseitige Grenzbebauung)

Wandhöhe

7,50 m

6,35 m

Dachform

Satteldach, Walmdach

Satteldach

Dachneigung

25° - 45°

40°

 

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Baufensters. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten. Die abweichende Bauweise ist mit der einseitigen Grenzbebauung erfüllt. Es entsteht eine neue Wohneinheit. Die zwei notwendigen Stellplätze werden im Hof und in der integrierten Garage nachgewiesen.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind eingehalten. Die Verwaltung empfiehlt daher das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.