Betreff
Anbau an bestehenden Lebensmittelmarkt mit Tiefkühlzelle, Backnische und Lagerraum, Rudolf-Diesel-Straße 6/1,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
1334/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Anbau an den bestehenden Lebensmittelmarkt mit Tiefkühlzelle, Backnische und Lagerraum auf dem Anwesen Rudolf-Diesel-Straße 6/1, Flst. Nr. 14766/2.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 10 „Viehwiesen I + II und Obere Kehrwiesen“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb der Stellplatz- sowie Gestaltungssatzung und außerhalb eines Sanierungsgebietes.

 

Zur Realisierung des geplanten Vorhabens werden an dem bestehenden Lebensmittelmarkt drei eingeschossige Anbauten mit Flachdach errichtet. Zwei der drei Anbauten (Tiefkühlzelle und Backnische) befinden sich an der südwestlichen Seite des Gebäudes, der dritte Anbau wird an der nordöstlichen Gebäudeseite (Grenzbebauung, Anbaubaulast durch Angrenzer erforderlich) errichtet.

Die Dächer der Anbauten werden in Form eines Flachdaches ausgeführt und sind mit einer maximalen Höhe von 3,80 m (Oberkante Attika) zulässig.

 

Die geplante Backnische wird im Inneren für die Kundschaft öffentlich zugänglich gemacht. Hierfür soll eine bestehende Wand abgebrochen werden.

 

Die Tiefkühlzelle hinter der Backnische sowie das neugeplante Lager im Anschluss an die Lieferzone sind lediglich für Bedienstete zugänglich.

 

Der gültige Bebauungsplan macht für das geplante Bauvorhaben folgende Festsetzungen.

 

Festsetzung

Bebauungsplan

Bauvorhaben

GRZ

0,8

laut Planer eingehalten

Gesamthöhe

Max. 12,00 m

3,80 m Oberkante Attika

Dachform

Flachdach / geneigte Dächer

Flachdach

 

Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.