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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
den Anbau an den bestehenden Lebensmittelmarkt mit Tiefkühlzelle, Backnische
und Lagerraum auf dem Anwesen Rudolf-Diesel-Straße 6/1, Flst. Nr. 14766/2.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 10 „Viehwiesen I +
II und Obere Kehrwiesen“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Das Vorhaben liegt
außerhalb der Stellplatz- sowie Gestaltungssatzung und außerhalb eines
Sanierungsgebietes.
Zur Realisierung
des geplanten Vorhabens werden an dem bestehenden Lebensmittelmarkt drei
eingeschossige Anbauten mit Flachdach errichtet. Zwei der drei Anbauten
(Tiefkühlzelle und Backnische) befinden sich an der südwestlichen Seite des
Gebäudes, der dritte Anbau wird an der nordöstlichen Gebäudeseite
(Grenzbebauung, Anbaubaulast durch Angrenzer erforderlich) errichtet.
Die Dächer der
Anbauten werden in Form eines Flachdaches ausgeführt und sind mit einer
maximalen Höhe von 3,80 m (Oberkante Attika) zulässig.
Die geplante
Backnische wird im Inneren für die Kundschaft öffentlich zugänglich gemacht.
Hierfür soll eine bestehende Wand abgebrochen werden.
Die Tiefkühlzelle
hinter der Backnische sowie das neugeplante Lager im Anschluss an die
Lieferzone sind lediglich für Bedienstete zugänglich.
Der gültige
Bebauungsplan macht für das geplante Bauvorhaben folgende Festsetzungen.
Festsetzung |
Bebauungsplan |
Bauvorhaben |
GRZ |
0,8 |
laut Planer eingehalten |
Gesamthöhe |
Max. 12,00 m |
3,80 m Oberkante Attika |
Dachform |
Flachdach / geneigte Dächer |
Flachdach |
Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.