h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt und Technik stimmen der Erteilung der beantragten
Befreiung zu.
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Errichtung von Vordächern an dem bereits genehmigten Gewerbegebäude auf dem
Anwesen am Eisweiher 1/3, Flst. Nr. 19351.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 10 „Viehwiesen I+II
und Obere Kehrwiesen“ sowie Nr. 44 „Obere Kehrwiesen II / Rehlinger“ und ist
daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.
Zur
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens müssen die Festsetzungen der Bebauungspläne
eingehalten sein.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- und Gestaltungssatzung sowie
außerhalb eines Sanierungsgebietes.
Zur Realisierung
des Vorhabens sollen an der vorrangig nordwestlichen Gebäudefront
Vordachelemente mit einer Tiefe von 4,50 m errichtet werden.
Die Vordächer dienen zur Überdachung der Ladezonen.
Das gesamte Bauvorhaben liegt innerhalb des Baufensters.
Gemäß Bebauungsplan Nr. 44 „Obere Kehrwiesen II / Rehlinger“ sind Dächer ab einer Fläche von 100 m² zu begrünen.
Die gesamten Dächer der Hauptanlage sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans begrünt.
Der Bebauungsplan Nr. 10 „Viehwiesen I+II und Obere Kehrwiesen“ setzt keine Dachbegrünung fest.
Der weit überwiegende Teil des geplanten Vordaches liegt innerhalb des Geltungsbereiches mit der Festsetzung der Dachbegrünung. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung wurde vom Bauherren mit eingereicht.
Da die geplanten Vordächer im Vergleich zur Hauptanlage größenmäßig untergeordnet sind und die Dächer der Hauptanlage begrünt ausgeführt werden, empfiehlt die Verwaltung der Erteilung der beantragten Befreiung, zur Nichtausführung der Dachbegrünung, für den Bereich der Vordächer zu zustimmen sowie das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.