Betreff
Neubau eines Wochenendhauses mit 2 Stellplätzen, Wochenendhausgebiet im Gehren, Flst. Nr. 16326,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1353/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Wochenendhauses mit zwei Stellplätzen im Wochenendhausgebiet „Im Gehren“, Flst. Nr. 16326.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 17 „Im Gehren“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit bzw. zur Kenntnisnahme des Vorhabens müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sein.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- sowie Gestaltungssatzung und außerhalb eines Sanierungsgebietes.

 

Zur Realisierung des Vorhabens soll auf dem Wochenendgrundstück ein Wochenendhaus mit einem Vollgeschoss mit 2 Stellplätzen errichtet werden.

 

Der Bebauungsplan macht zu dem geplanten Vorhaben folgende Festsetzungen.

 

Festsetzung

Bebauungsplan

Bauvorhaben

GRZ

max. 50,00 m² überbaut

48,82 m²

Bauweise

offen

offen

Zahl der Vollgeschosse

I

I

Wandhöhe maximal

3,50 m

3,00 m

Art der Nutzung

Wochenendhaus

Wochenendhaus

Dachüberstände

max. 0,5 m

0,5 m

Zufahrtsbreite

max. 4,00 m bzw. 6,00 m

5,00 m

Dachform

Flachdach, Pultdach, Satteldach, Walmdach

Satteldach

Dachneigung

bis max. 20 °

20 °

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bauvorhaben sind eingehalten.

 

Die Stellplätze sind in der maximalen Zufahrtsbreite auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig (…).

 

Da die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bauvorhaben eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Vorhaben zur Kenntnis zu nehmen.