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Kenntnisgabeverfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis.
Der Bauherr plant
die Errichtung eines Wochenendhauses mit zwei Stellplätzen im
Wochenendhausgebiet „Im Gehren“, Flst. Nr. 16326.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 17 „Im Gehren“ und
ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit bzw.
zur Kenntnisnahme des Vorhabens müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans
eingehalten sein.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- sowie Gestaltungssatzung und
außerhalb eines Sanierungsgebietes.
Zur Realisierung
des Vorhabens soll auf dem Wochenendgrundstück ein Wochenendhaus mit einem
Vollgeschoss mit 2 Stellplätzen errichtet werden.
Der Bebauungsplan
macht zu dem geplanten Vorhaben folgende Festsetzungen.
Festsetzung |
Bebauungsplan |
Bauvorhaben |
GRZ |
max. 50,00 m² überbaut |
48,82 m² |
Bauweise |
offen |
offen |
Zahl der Vollgeschosse |
I |
I |
Wandhöhe maximal |
3,50 m |
3,00 m |
Art der Nutzung |
Wochenendhaus |
Wochenendhaus |
Dachüberstände |
max. 0,5 m |
0,5 m |
Zufahrtsbreite |
max. 4,00 m bzw. 6,00 m |
5,00 m |
Dachform |
Flachdach, Pultdach, Satteldach, Walmdach |
Satteldach |
Dachneigung |
bis max. 20 ° |
20 ° |
Die Festsetzungen
des Bebauungsplans zum Bauvorhaben sind eingehalten.
Die Stellplätze
sind in der maximalen Zufahrtsbreite auch außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche zulässig (…).
Da die Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bauvorhaben eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Vorhaben zur Kenntnis zu nehmen.