Betreff
Errichtung eines Carports mit integriertem Schuppen, Silcherstraße 20,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vorlage
1354/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Carports mit integriertem Schuppen auf dem Anwesen Silcherstraße 20, Flst. Nr. 12715.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewann Höhefeld“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sein.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- sowie Gestaltungssatzung und außerhalb eines Sanierungsgebietes.

 

Zur Realisierung des Vorhabens soll an derselben Stelle des bestehenden Carports (Abbruchantrag wurde in der Sitzung des Ausschusses am 19.07.2021 zur Kenntnis genommen) ein neuer Carport mit integriertem Schuppen in den Maßen 5,00 m x 6,00 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden.

 

Der neue Carport besitzt eine maximale Höhe von ca. 2,85 m und wird mit einem flachgeneigten Pultdach mit 5° Dachneigung und anschließender Regenrinne ausgeführt.

 

Der Carport befindet sich innerhalb der Flächen für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen und ist hier zulässig.

 

Aufgrund seiner Maße mit einer maximalen Durchschnittshöhe unter 3,00 m und einer Wandfläche unter 25,00 m² zur Grundstücksgrenze kann der Carport mit Schuppen, ohne eigene Abstandsflächen, direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Aufgrund der Grundfläche des Carports mit genau 30,00 m² und einer mittleren Höhe unter 3,00 m ist der Carport gemäß Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 A LBO verfahrensfrei.

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.