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Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Errichtung eines Carports mit integriertem Schuppen auf dem Anwesen
Silcherstraße 20, Flst. Nr. 12715.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewann
Höhefeld“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens müssen die Festsetzungen des Bebauungsplans
eingehalten sein.
Das Vorhaben liegt
außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- sowie Gestaltungssatzung und
außerhalb eines Sanierungsgebietes.
Zur Realisierung
des Vorhabens soll an derselben Stelle des bestehenden Carports (Abbruchantrag
wurde in der Sitzung des Ausschusses am 19.07.2021 zur Kenntnis genommen) ein
neuer Carport mit integriertem Schuppen in den Maßen 5,00 m x 6,00 m an der
Grundstücksgrenze errichtet werden.
Der neue Carport
besitzt eine maximale Höhe von ca. 2,85 m und wird mit einem flachgeneigten
Pultdach mit 5° Dachneigung und anschließender Regenrinne ausgeführt.
Der Carport
befindet sich innerhalb der Flächen für Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen
und ist hier zulässig.
Aufgrund seiner
Maße mit einer maximalen Durchschnittshöhe unter 3,00 m und einer Wandfläche
unter 25,00 m² zur Grundstücksgrenze kann der Carport mit Schuppen, ohne eigene
Abstandsflächen, direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Aufgrund der
Grundfläche des Carports mit genau 30,00 m² und einer mittleren Höhe unter 3,00
m ist der Carport gemäß Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 1 A LBO verfahrensfrei.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.