Betreff
Errichtung eines Maschendrahtzauns, Wochenendhausgebiet Effenstiel,
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1356/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Maschendrahtzauns auf dem Anwesen Effenstiel, Flst. Nr. 6340.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 07 „Wochenendgebiet Effenstiel“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.

 

Das geplante Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- sowie Gestaltungssatzung und außerhalb eines Sanierungsgebietes.

 

Einfriedigungen sind gemäß Anhang zu § 50 Abs. 1 Nr. 7 A LBO verfahrensfrei.

Gemäß Teil A – 2: Örtliche Bauvorschriften 2.4 ist bei Vorhaben, welche gemäß § 50 LBO verfahrensfrei sind, eine Kenntnisgabe erforderlich.

 

 

 

Zur Realisierung des Vorhabens soll an der nordöstlichen Grundstückgrenze ein Maschendrahtzaun in einer Höhe von maximal 1,50 m und einer Länge von ca. 55,50 m errichtet werden.

 

Aufgrund der örtlichen Situation ist die tatsächliche Lage des Weges nicht mit den Katastergrenzen identisch. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung der genaue Grundstücksverlauf berücksichtigt werden. Von Seiten des Antragstellers wurde dies für die bauliche Umsetzung in Aussicht gestellt.

 

Gemäß des geltenden Bebauungsplans Nr. 07 „Wochenendgebiet Effenstiel“ sind Einfriedigungen bis 1,50 m Höhe als Maschendrahtzäune, die Hecken- und Ziersträucherhinterpflanzungen haben sollen sowie Holzzäune zugelassen.

 

Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung, unter Berücksichtigung des o. g. Sachverhalts, das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis zu nehmen.