Betreff
Erweiterung Kita St. Franziskus, Kanalstraße 65,
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
1363/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant den Neubau eines eingeschossigen Anbaus an die bestehende Kindertagesstätte auf dem Anwesen Kanalstraße 65, Flst. Nr. 19039.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 38 „Bruch Östlich I“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- und Gestaltungssatzung sowie außerhalb eines Sanierungsgebietes.

 

Zur Realisierung des Bauvorhabens soll ein eingeschossiger Anbau mit Pultdach an die bestehende Kindertagesstätte angebaut werden. Der Anbau besteht aus einem Aufenthaltsraum mit zwei Speiseräumen in den Maßen ca. 12,49 m x 6,24 m und einer Verteilerküche mit Lager in den Maßen ca. 2,87 m x ca. 10,74 m.

 

Die Höhe sowie die Dachform und Dachneigung werden dem Bestandsgebäude nachempfunden und hieran angepasst. Es entsteht somit ein spiegelbildlicher Anbau.

 

Sowohl vor beiden Speiseräumen als auch der Andienungsbereich zur Küche sollen überdacht werden.

 

Ein Teil des geplanten Anbaus Richtung Kanalstraße liegt in einem Bereich, welcher Im Bebauungsplan als „Wallschüttung“ bezeichnet ist. Dieser Wall soll als Schallschutzmaßnahme für die bisher bestehende, angrenzende KiTa dienen. Dieser Wall wurde bisher nicht ausgeführt.

Die baulich umzusetzenden Maßnahmen zum Schallschutz werden im weiteren Verfahrensablauf geprüft und mit dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz des Landkreises Karlsruhe abgestimmt.

 

Da die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.