Betreff
Errichtung zweier Löschwasserbehälter, Am Eisweiher 1/3;
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
1396/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik stimmen der Erteilung der beantragten Befreiung zu.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant die Errichtung von zwei Löschwassertanks auf dem Anwesen am Eisweiher 1/3, Flst. Nr. 19351.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 44 „Obere Kehrwiesen II / Rehlinger“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- und Gestaltungssatzung sowie außerhalb eines Sanierungsgebietes.

 

Zur Realisierung des Bauvorhabens sollen im südlichen Bereich des Grundstücks zwei Löschwassertanks in den Maßen ca. 22,935 m x 2,25 m x 1,30 m (L, B, H) unterhalb der Geländeoberfläche errichtet werden. Das gesamte Bauvorhaben soll gemäß Planunterlagen eine Fläche von ca. 24 m x 6,10 m einnehmen.

 

Der tiefste Punkt des Bauvorhabens beträgt gemäß Planunterlagen 112,49 ü. NN. Der höchste gemessene Grundwasserstand beträgt 109,23 ü. NN. Die Differenz beträgt 3,26 m. (siehe Schemaschnitt)

 

Der Löschwassertank wird unterirdisch eingebaut und mit Oberboden überdeckt. Die Geländehöhe passt sich an das umgebende Gelände an.

 

Das Bauvorhaben ist in seiner Gesamtheit außerhalb des Baufensters verortet.

Ein entsprechender Antrag auf Befreiung hierzu wurde mitbeantragt.

 

Der Bebauungsplan sieht für Nebenanlagen, außerhalb des Baufensters, keine Regelung vor. Nebenanlagen wie geplant sind somit an der geplanten Stelle zulässig

 

Der Erteilung einer Befreiung wie beantragt kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, das notwendige Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.