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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt
und Technik stimmen der Erteilung der beantragten Befreiung zu.
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
die Errichtung von zwei Löschwassertanks auf dem Anwesen am Eisweiher 1/3,
Flst. Nr. 19351.
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Bebauungsplans Nr. 44 „Obere Kehrwiesen II / Rehlinger“ und
ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss
das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- und Gestaltungssatzung
sowie außerhalb eines Sanierungsgebietes.
Zur Realisierung
des Bauvorhabens sollen im südlichen Bereich des Grundstücks zwei
Löschwassertanks in den Maßen ca. 22,935 m x 2,25 m x 1,30 m (L, B, H)
unterhalb der Geländeoberfläche errichtet werden. Das gesamte Bauvorhaben soll
gemäß Planunterlagen eine Fläche von ca. 24 m x 6,10 m einnehmen.
Der tiefste Punkt
des Bauvorhabens beträgt gemäß Planunterlagen 112,49 ü. NN. Der höchste
gemessene Grundwasserstand beträgt 109,23 ü. NN. Die Differenz beträgt 3,26 m.
(siehe Schemaschnitt)
Der Löschwassertank
wird unterirdisch eingebaut und mit Oberboden überdeckt. Die Geländehöhe passt
sich an das umgebende Gelände an.
Das Bauvorhaben ist
in seiner Gesamtheit außerhalb des Baufensters verortet.
Ein entsprechender
Antrag auf Befreiung hierzu wurde mitbeantragt.
Der Bebauungsplan sieht
für Nebenanlagen, außerhalb des Baufensters, keine Regelung vor. Nebenanlagen
wie geplant sind somit an der geplanten Stelle zulässig
Der Erteilung einer
Befreiung wie beantragt kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das notwendige Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.