Betreff
Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Jöhlinger Straße 32;
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1400/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt
und Technik nehmen das geplante
Abbruchvorhaben zur Kenntnis.
Der Bauherr plant
den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses auf dem Anwesen
Jöhlinger Straße
32, Flst. Nr. 702.
Das Abbruchvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher nach §
34 BauGB zu beurteilen.
Abbruchvorhaben bis
einschließlich Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu
nehmen.
Die Verwaltung
empfiehlt daher, das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis zu nehmen.