Betreff
Abbruch des bestehenden Wohnhauses, Jöhlinger Straße 32;
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1400/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante

Abbruchvorhaben zur Kenntnis.

Der Bauherr plant den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses auf dem Anwesen

Jöhlinger Straße 32, Flst. Nr. 702.

 

Das Abbruchvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

Abbruchvorhaben bis einschließlich Gebäudeklasse 3 sind von der Gemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, das geplante Abbruchvorhaben zur Kenntnis zu nehmen.