Betreff
Erweiterung Bestandsbühne, Max-Becker-Straße 4;
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
1405/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant die Erweiterung der bestehenden Dachbühne auf dem Anwesen Max-Becker-Straße 4, Flst. Nr. 14896/1.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches Nr. 54 „Winkelpfad – Klebchemie“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.

 

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Stellplatz- und Gestaltungssatzung sowie außerhalb eines Sanierungsgebietes.

 

Zur Realisierung des Vorhabens sollen an die bestehenden Dachbühnen auf jeder Seite des Flachdachfirstes zwei weitere Dachbühnensegmente in gleicher Bauart angebaut werden. Die Bühnen dienen laut Aussage des Antragstellers als Fläche für weitere Klimageräte sowie Lüftungssysteme wie bereits bestehend.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Baufensters auf dem bestehenden Gebäude. Weitere Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht berührt.

 

Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.