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Beratung und Beschlussfassung über die erneute Aufstellung eines Lärmaktionsplanes
Der AUT stimmt der
Auftragsvergabe an die Fa. Modus Consult zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans
in Höhe von 12.245,10 € zu.
Die
Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist weiterhin eine wichtige
Aufgabe für viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.
Im
Zusammenhang mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender
Lärmaktionspläne von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, fordert die
EU-Kommission nun die vollumfängliche Aufstellung und Beschlussfassung dieser
Pläne. Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens sind weiterhin bestehende
Defizite bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen und
Ballungsräume – trotz gesetzlich bestehender Verpflichtung sind bislang nicht
alle Städte und Gemeinden dieser Aufgabe nachgekommen und haben einen
Lärmaktionsplan aufgestellt. Chancen für ein Ruhen des
Vertragsverletzungsverfahrens bestehen nur, wenn die Kommission davon überzeugt
werden kann, dass die noch vorhandenen Defizite ernsthaft angegangen werden.
Gelingt dies nicht, ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof einreichen wird – es drohen damit hohe
Vertragsstrafen.
Weingarten
hatte seinerzeit zwar einen LAP aufgestellt, diesen aber in der Runde 3 nie
beschlossen. Die Daten sind mittlerweile veraltet und es kann nicht nur der
Beschluss nachgeholt werden.
Das RP
Karlsruhe sowie das Verkehrsministerium BW haben die Gemeinde Weingarten
aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten um eine Vertragsstrafe und
Klageverfahren gegen die BRD abzuwenden.
In
Baden-Württemberg haben von circa. 1100 Städten und Gemeinden nur noch etwa 50
Kommunen keinen Lärmaktionsplan aufgestellt oder aufgestellt und nicht
verabschiedet.
Vor diesem
Hintergrund muss ein Lärmaktionsplan schnellstmöglich aufgestellt und
verabschiedet werden. Die Inhalte können größtenteils aus der vorhandenen
Planung übernommen werden. Jedoch müssen einige Zahlen und Planungen
aktualisiert und fortgeschrieben werden.
Das damals
beauftragte Büro Fader & Ludwig bietet diese Leistung nicht mehr an.
Der Fa.
Modus Consult liegen durch die Aufstellung des Mobilitätskonzeptes sowie
etwaiger Baumaßnahmen in der Gemeinde viele Daten in aktueller Verfassung vor
und können somit schnell und kostensparend eingearbeitet werden.
Aufgrund der
Auftragshöhe kann der Beschluss im AUT gefasst werden.
Es ist kein
Haushaltsansatz für diese Maßnahme vorhanden. Der Beschluss hat Auswirkungen
auf das Ergebnis des Haushalts und verursacht außerplanmäßige Aufwendungen in
Höhe der Auftragssumme.
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
Ja, weitere Ausführungen:
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: 12.245,10 Euro
3. Ist die Maßnahme
im Haushaltsplan veranschlagt?
Ja,
Haushaltsansatz
insgesamt:
Nein:
Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
Deckung durch
Kostenstelle Verkehrswesen.
4. Gibt es eine
Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
Nein
Ja,
in Höhe von:
Haushaltsstelle:
Stellungnahme zum Klimaschutz: |
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: