Betreff
Lärmaktionsplan;
h i e r;
Beratung und Beschlussfassung über die erneute Aufstellung eines Lärmaktionsplanes
Vorlage
1442/2021
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche
Untergeordnete Vorlage(n)

Der AUT stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Modus Consult zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans in Höhe von 12.245,10 € zu.

 

 

Die Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist weiterhin eine wichtige Aufgabe für viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg.

 

Im Zusammenhang mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Lärmaktionspläne von Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, fordert die EU-Kommission nun die vollumfängliche Aufstellung und Beschlussfassung dieser Pläne. Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens sind weiterhin bestehende Defizite bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen und Ballungsräume – trotz gesetzlich bestehender Verpflichtung sind bislang nicht alle Städte und Gemeinden dieser Aufgabe nachgekommen und haben einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Chancen für ein Ruhen des Vertragsverletzungsverfahrens bestehen nur, wenn die Kommission davon überzeugt werden kann, dass die noch vorhandenen Defizite ernsthaft angegangen werden. Gelingt dies nicht, ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen wird – es drohen damit hohe Vertragsstrafen.

Weingarten hatte seinerzeit zwar einen LAP aufgestellt, diesen aber in der Runde 3 nie beschlossen. Die Daten sind mittlerweile veraltet und es kann nicht nur der Beschluss nachgeholt werden.

 

Das RP Karlsruhe sowie das Verkehrsministerium BW haben die Gemeinde Weingarten aufgefordert, die notwendigen Schritte einzuleiten um eine Vertragsstrafe und Klageverfahren gegen die BRD abzuwenden.

 

In Baden-Württemberg haben von circa. 1100 Städten und Gemeinden nur noch etwa 50 Kommunen keinen Lärmaktionsplan aufgestellt oder aufgestellt und nicht verabschiedet.

 

 

Vor diesem Hintergrund muss ein Lärmaktionsplan schnellstmöglich aufgestellt und verabschiedet werden. Die Inhalte können größtenteils aus der vorhandenen Planung übernommen werden. Jedoch müssen einige Zahlen und Planungen aktualisiert und fortgeschrieben werden.

 

Das damals beauftragte Büro Fader & Ludwig bietet diese Leistung nicht mehr an.

Der Fa. Modus Consult liegen durch die Aufstellung des Mobilitätskonzeptes sowie etwaiger Baumaßnahmen in der Gemeinde viele Daten in aktueller Verfassung vor und können somit schnell und kostensparend eingearbeitet werden.

 

Aufgrund der Auftragshöhe kann der Beschluss im AUT gefasst werden.

 

Es ist kein Haushaltsansatz für diese Maßnahme vorhanden. Der Beschluss hat Auswirkungen auf das Ergebnis des Haushalts und verursacht außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe der Auftragssumme.

 

 

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

Nein           

 Ja, weitere Ausführungen:

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: 12.245,10 Euro

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 Ja, Haushaltsansatz insgesamt:               

 Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

Deckung durch Kostenstelle Verkehrswesen. 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

 Nein         

 Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle:

 

Stellungnahme zum Klimaschutz:

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: