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Vorberatung des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe
Der Gemeinderat berät den Haushalt und beauftragt die Verwaltung, die sich aus der Sitzung ergebenen Änderungen in die mittelfristige Haushaltsplanung 2022-2025 einzuarbeiten. Dies betrifft den Kernhaushalt sowie die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Der Ergebnishaushalt
und Finanzhaushalt des Kernhaushaltes werden als Tischvorlage ausgegeben. Zum
Zeitpunkt der Versendung der Sitzungsunterlagen sind die Orientierungsdaten der
Steuerschätzung noch nicht vom Gemeindetag erstellt worden. Es ist mit einer Erhöhung
im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu rechnen, ein genauer Betrag
wird bis zur Sitzung vorliegen.
Der Erfolgsplan,
Vermögensplan und das Investitionsprogramm der Eigenbetriebe Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung wird als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Hintergrund hierfür ist die aktuelle Gebührenkalkulation von Wasser- und
Abwassergebühren.
Die sich ergebenden
Änderungen des Ergebnishaushaltes sowie die Änderungen der Erfolgspläne werden
in die jeweiligen Haushaltspläne eingearbeitet.
Konsumtiv
Der Ergebnishaushalt stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahres dar. Der Ergebnishaushalt soll den tatsächlichen wirtschaftlichen Ressourcenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen darstellen. Das Ergebnis dieser Rechnung gibt an, wie sich das Eigenkapital der Kommune verändert.
Mit der Haushaltsverfügung des Jahres 2020 vom 13.05.2020 hat die Gemeinde die Aufforderung erhalten, unverzüglich Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit der Zielsetzung einzuleiten, das ordentliche Ergebnis des Haushaltsjahres zu verbessern und die Fehlbeträge der kommenden Jahre zu vermeiden oder wesentlich zu mindern.
Es wurden mittlerweile alle relevanten Gebührenkalkulationen aktualisiert. Im mittelfristigen Zeitraum sind im aktuellen Haushaltsentwurf die Grundsteuererhöhung und die Einführung einer Zweitwohnungssteuer voll eingerechnet.
Die Erträge bieten ebenfalls nur einen geringe Einflussmöglichkeit. Im Bereich der sonstigen Einnahmen kann ohne entsprechende Investitionen oft kein Ertrag erzielt werden. Bevor Mieterträge realisiert werden können, muss oftmals erst in eine/n Modernisierung/Umbau investiert werden.
Investiv
Das
Investitionsprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil des Haushaltes. Sämtliche
mittelfristig geplanten investiven Maßnahmen sind im Finanzhaushalt
dargestellt.
Hier werden auch die
Kredithöhe und die Tilgungen aufgeführt. Die Zinsbelastung aus den Krediten
wird im Ergebnishaushalt aufgeführt.
Das
Investitionsprogramm wurde nach der Sitzung des AUT aktualisiert und Ihnen an
diese Vorlage angehängt. Wir gehen aktuell von einer geplanten Kreditaufnahme
von 9,8 Mio. € aus.
Aufgrund des hohen
Investitionsvolumen im Kernhaushalt werden die nachfolgenden Investitionen
unter einem Haushaltsvorbehalt (Von einem Haushaltsvorbehalt wird gesprochen,
wenn eine bestimmte Maßnahme unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von
entsprechenden, im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmitteln steht.)
aufgeführt. Da die zu erwartenden Einzahlungen aus Zuschüssen in die mittelfristige
Finanzplanung eingearbeitet wurden sind sie ein wesentlicher Bestandteil der
Investitionsmaßnahmen.
Fahrradwege
Investitionsvolumen
2.625.000€
Zu erreichende
Förderquote 90% entspricht 2.362.500€
Außenbecken
Freibad
Investitionsvolumen 2.025.000€
Zu erreichende
Förderquote 80% entspricht 1.620.000€
Schule
Investitionsvolumen
10.200.000€
Zu erreichende
Förderquote 75% entspricht 7.650.000€
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
Ja, weitere Ausführungen: in der mittelfristigen Finanzplanung
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:
….. siehe Ergebnishaushalte
3. Ist die Maßnahme
im Haushaltsplan veranschlagt?
Ja,
Haushaltsansatz insgesamt: siehe Ergebnishaushalt
Nein:
Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
Deckung durch
Haushaltsstelle:
4. Gibt es eine
Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
Nein
Ja,
in Höhe von:
Siehe
Ergebnishaushalte
Stellungnahme
zum Klimaschutz: |
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: