Betreff
Haushaltsplan 2022;
h i e r:
Vorberatung des Kernhaushalts und der Eigenbetriebe
Vorlage
1432/2021/1
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Gemeinderat berät den Haushalt und beauftragt die Verwaltung, die sich aus der Sitzung ergebenen Änderungen in die mittelfristige Haushaltsplanung 2022-2025 einzuarbeiten. Dies betrifft den Kernhaushalt sowie die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Der Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt des Kernhaushaltes werden als Tischvorlage ausgegeben. Zum Zeitpunkt der Versendung der Sitzungsunterlagen sind die Orientierungsdaten der Steuerschätzung noch nicht vom Gemeindetag erstellt worden. Es ist mit einer Erhöhung im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer zu rechnen, ein genauer Betrag wird bis zur Sitzung vorliegen.

 

Der Erfolgsplan, Vermögensplan und das Investitionsprogramm der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wird als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Hintergrund hierfür ist die aktuelle Gebührenkalkulation von Wasser- und Abwassergebühren.

 

Die sich ergebenden Änderungen des Ergebnishaushaltes sowie die Änderungen der Erfolgspläne werden in die jeweiligen Haushaltspläne eingearbeitet.

 

 

Konsumtiv

 

Der Ergebnishaushalt stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahres dar. Der Ergebnishaushalt soll den tatsächlichen wirtschaftlichen Ressourcenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen darstellen. Das Ergebnis dieser Rechnung gibt an, wie sich das Eigenkapital der Kommune verändert.

 

Mit der Haushaltsverfügung des Jahres 2020 vom 13.05.2020 hat die Gemeinde die Aufforderung erhalten, unverzüglich Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit der Zielsetzung einzuleiten, das ordentliche Ergebnis des Haushaltsjahres zu verbessern und die Fehlbeträge der kommenden Jahre zu vermeiden oder wesentlich zu mindern.

 

Es wurden mittlerweile alle relevanten Gebührenkalkulationen aktualisiert. Im mittelfristigen Zeitraum sind im aktuellen Haushaltsentwurf die Grundsteuererhöhung und die Einführung einer Zweitwohnungssteuer voll eingerechnet.

 

Die Erträge bieten ebenfalls nur einen geringe Einflussmöglichkeit. Im Bereich der sonstigen Einnahmen kann ohne entsprechende Investitionen oft kein Ertrag erzielt werden. Bevor Mieterträge realisiert werden können, muss oftmals erst in eine/n Modernisierung/Umbau investiert werden.

 

Investiv

 

Das Investitionsprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil des Haushaltes. Sämtliche mittelfristig geplanten investiven Maßnahmen sind im Finanzhaushalt dargestellt.

Hier werden auch die Kredithöhe und die Tilgungen aufgeführt. Die Zinsbelastung aus den Krediten wird im Ergebnishaushalt aufgeführt.

 

Das Investitionsprogramm wurde nach der Sitzung des AUT aktualisiert und Ihnen an diese Vorlage angehängt. Wir gehen aktuell von einer geplanten Kreditaufnahme von 9,8 Mio. € aus.

 

Aufgrund des hohen Investitionsvolumen im Kernhaushalt werden die nachfolgenden Investitionen unter einem Haushaltsvorbehalt (Von einem Haushaltsvorbehalt wird gesprochen, wenn eine bestimmte Maßnahme unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von entsprechenden, im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmitteln steht.) aufgeführt. Da die zu erwartenden Einzahlungen aus Zuschüssen in die mittelfristige Finanzplanung eingearbeitet wurden sind sie ein wesentlicher Bestandteil der Investitionsmaßnahmen.

 

 

Fahrradwege

Investitionsvolumen 2.625.000€

Zu erreichende Förderquote 90% entspricht 2.362.500€

 

Außenbecken Freibad

Investitionsvolumen 2.025.000€

Zu erreichende Förderquote 80% entspricht 1.620.000€

 

Schule

Investitionsvolumen 10.200.000€

Zu erreichende Förderquote 75% entspricht 7.650.000€

 

 

 

 

 

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

Nein           

 Ja, weitere Ausführungen: in der mittelfristigen Finanzplanung

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:    

  ….. siehe Ergebnishaushalte

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 Ja, Haushaltsansatz insgesamt: siehe Ergebnishaushalt

 Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

Deckung durch Haushaltsstelle: 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

 Nein         

 Ja, in Höhe von:

Siehe Ergebnishaushalte

Stellungnahme zum Klimaschutz:

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: