h i e r:
Gebührenkalkulation und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung zum 01.01.2022
1. Gebührenkalkulation
Abwasser
1.1. Der Gemeinderat
beschließt, nach einstimmiger Empfehlung des Verwaltungsausschusses, der
Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 29.10.2021 zu zustimmen.
Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze
vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung
Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei
dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden.
Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der
Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber
hinaus befestigten Flächen berücksichtigt.
1.2. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen
Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2022 bis 31.12.2022,
01.01.2023 bis 31.12.2023 und 01.01.2024 bis 31.12.2024 zu.
1.3. Der Gemeinderat stimmt
den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der
Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren
Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) zu.
1.4. Der
Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt,
mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler, Regenüberlaufbecken 13,5 %
Regenwasserkanäle 27,0
%
Kläranlage 1,2
%
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler, Regenüberlaufbecken 25,0 %
Regenwasserkanäle 50,0
%
Kläranlage
5,0 %
1.5. Die Kosten der
Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit
folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und
Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten: SW NW
Mischwasserkanäle 50,0
% 50,0 %
Schmutzwasserkanäle 100,0
% 0,0 %
Regenwasserkanäle 0,0
% 100,0 %
Zuleitungssammler 50,0
% 50,0 %
Regenüberlaufbecken 50,0
% 50,0 %
Kläranlage 90,0
% 10,0 %
Aufteilung der kalkulatorischen Kosten: SW NW
Mischwasserkanäle 60,0
% 40,0 %
Schmutzwasserkanäle 100,0
% 0,0 %
Regenwasserkanäle 0,0
% 100,0 %
Zuleitungssammler 60,0
% 40,0 %
Regenüberlaufbecken 60,0
% 40,0 %
Kläranlage 90,0
% 10,0 %
1.6. Ausgleich Vorjahre
Schmutzwasserbereich
Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung
aus dem Jahr 2017 in Höhe von 166.652 € in den Bemessungszeitraum 2022 in die
Kalkulation der Schmutzwassergebühr einzustellen und somit vollständig
auszugleichen.
Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung
aus dem Jahr 2018 in Höhe von 241.166 € in den Bemessungszeitraum 2023 in die
Kalkulation der Schmutzwassergebühr einzustellen und somit vollständig
auszugleichen.
Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung
aus dem Jahr 2019 in Höhe von 87.441 € in den Bemessungszeitraum 2024 in die
Kalkulation der Schmutzwassergebühr einzustellen und somit vollständig
auszugleichen.
1.7. Ausgleich Vorjahre
Niederschlagswasserbereich
Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung
aus dem Jahr 2017 in Höhe von 96.719 € in den Bemessungszeitraum 2022 in die
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr einzustellen und somit vollständig
auszugleichen.
Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung
aus dem Jahr 2018 in Höhe von 154.598 € in den Bemessungszeitraum 2023 in die
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr einzustellen und somit vollständig
auszugleichen.
Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung
aus dem Jahr 2019 in Höhe von 47.827 € in den Bemessungszeitraum 2024 in die
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr einzustellen und somit vollständig
auszugleichen.
1.8. Auf der Grundlage der
vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum
vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr 2,06
€/m³
Niederschlagswassergebühr 0,59
€/m²
Schmutzwassergebühr für Abwasser,
das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird
(auf Grundlage der Schmutzwassergebühr von 2,06 €/m³) 0,86 €/m³
1.9. Auf der Grundlage der
vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum
vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr 2,22
€/m³
Niederschlagswassergebühr 0,63
€/m²
Schmutzwassergebühr für Abwasser,
das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird
(auf Grundlage der Schmutzwassergebühr von 2,22 €/m³) 0,83 €/m³
1.10. Auf der Grundlage der
vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum
vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwassergebühr 2,71
€/m³
Niederschlagswassergebühr 0,82
€/m²
Schmutzwassergebühr für Abwasser,
das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird
(auf Grundlage der Schmutzwassergebühr von 2,71 €/m³) 0,97 €/m³
1.11. Beitragssatz
Für den öffentlichen Abwasserkanal 8,94€/m²Nutzungsfläche
für den mechanischen und
den biologischen Teil des Klärwerks 2,61 €/m² Nutzungsfläche
2. Änderungssatzung
Abwasser
Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss der
fünften Änderungssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu zustimmen:
2.1. Der Gemeinderat
beschließt die Änderungen, die auf Grundlage der Globalberechnung (einstimmiger
Gemeinderatsbeschluss zur Globalberechnung vom 25.10.2021) entstanden sind
(vgl. §33 AbwS und Artikel I der fünften Änderungssatzung), zu zustimmen.
2.2. Der Gemeinderat beschließt die Änderungen, die auf Grundlage der neuen Gebührenkalkulation entstanden sind (vgl. §42 AbwS und Artikel I der 5. Änderungssatzung), zu zustimmen.
Gebührenkalkulation:
Die Abwassergebühr betrug seit dem Jahr 2020 (neue Gebühren siehe 1.8 -
1.10):
Schmutzgebühr 1,40
€/m³
Niederschlagswassergebühr 0,52
€/m³
Schmutzwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehand-lungsanlage
gebracht wird 1,40
€/m³
Nachrichtlich Beitragssatz Globalberechnung
Seit dem Jahr 1980 betrugen die Beiträge (neue Beiträge siehe 1.11)
für den öffentlichen Abwasserkanal 4,60
€
für den mechanischen und
den biologischen Teil des Klärwerks 1,28
€
Es wird auf die Gebührenkalkulationen der Allevo Kommunalberatung verwiesen.
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
X Ja, weitere Ausführungen:
Durch die Gebührenkalkulation erhöhen sich die Gebühren der Gemeinde Weingarten wie in der Vorlage dargestellt.
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:
Keine
3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?
X Ja, Haushaltsansatz insgesamt:
-Siehe mittelfristige Finanzplanung
- Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
Deckung durch Haushaltsstelle:
4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
X Nein
Ja, in Höhe von:
Haushaltsstelle:
Stellungnahme zum Klimaschutz: |
Nein:
Ja und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: