Betreff
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Weingarten;
h i e r:
Gebührenkalkulation und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung zum 01.01.2022
Vorlage
1460/2021
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

1.            Gebührenkalkulation Abwasser

 

1.1.        Der Gemeinderat beschließt, nach einstimmiger Empfehlung des Verwaltungsausschusses, der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 29.10.2021 zu zustimmen. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und wählt als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen berücksichtigt.

 

1.2.        Der  Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation vom 01.01.2022 bis 31.12.2022, 01.01.2023 bis 31.12.2023 und 01.01.2024 bis 31.12.2024 zu.

 

1.3.        Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 14) zu.

 

1.4.        Der Straßenentwässerungsanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:

Aus den Betriebskosten:

Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler, Regenüberlaufbecken             13,5 %

Regenwasserkanäle                                                                                                                    27,0 %

Kläranlage                                                                                                                                                       1,2 %

Aus den kalkulatorischen Kosten:

Mischwasserkanäle, Zuleitungssammler, Regenüberlaufbecken             25,0 %

Regenwasserkanäle                                                                                                                    50,0 %

Kläranlage                                                                                                                                                       5,0 %

 

1.5.        Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:

Aufteilung der Betriebskosten:                                               SW                         NW

Mischwasserkanäle                                                                      50,0 %  50,0 %

Schmutzwasserkanäle                                                                 100,0 %                0,0 %

Regenwasserkanäle                                                                     0,0 %                     100,0 %

Zuleitungssammler                                                                      50,0 %  50,0 %

Regenüberlaufbecken                                                                 50,0 %  50,0 %

Kläranlage                                                                                                        90,0 %  10,0 %

Aufteilung der kalkulatorischen Kosten:                             SW                         NW

Mischwasserkanäle                                                                      60,0 %  40,0 %

Schmutzwasserkanäle                                                                 100,0 %                0,0 %

Regenwasserkanäle                                                                     0,0 %                     100,0 %

Zuleitungssammler                                                                      60,0 %  40,0 %

Regenüberlaufbecken                                                                 60,0 %  40,0 %

Kläranlage                                                                                                        90,0 %  10,0 %

 

1.6.        Ausgleich Vorjahre Schmutzwasserbereich

Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 166.652 € in den Bemessungszeitraum 2022 in die Kalkulation der Schmutzwassergebühr einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 241.166 € in den Bemessungszeitraum 2023 in die Kalkulation der Schmutzwassergebühr einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 87.441 € in den Bemessungszeitraum 2024 in die Kalkulation der Schmutzwassergebühr einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

 

1.7.        Ausgleich Vorjahre Niederschlagswasserbereich

Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2017 in Höhe von 96.719 € in den Bemessungszeitraum 2022 in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 154.598 € in den Bemessungszeitraum 2023 in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

Der Gemeinderat beschließt, die ausgleichspflichtige Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 47.827 € in den Bemessungszeitraum 2024 in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr einzustellen und somit vollständig auszugleichen.

 

1.8.        Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt:

Schmutzwassergebühr                                                                                                               2,06 €/m³

Niederschlagswassergebühr                                                                                                    0,59 €/m²

Schmutzwassergebühr für Abwasser,

das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird

(auf Grundlage der Schmutzwassergebühr von 2,06 €/m³)                         0,86 €/m³

 

1.9.        Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wie folgt festgesetzt:

Schmutzwassergebühr                                                                                                               2,22 €/m³

Niederschlagswassergebühr                                                                                                    0,63 €/m²

Schmutzwassergebühr für Abwasser,

das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird

(auf Grundlage der Schmutzwassergebühr von 2,22 €/m³)                         0,83 €/m³


1.10.      Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 wie folgt festgesetzt:

Schmutzwassergebühr                                                                                                               2,71 €/m³

Niederschlagswassergebühr                                                                                                    0,82 €/m²

Schmutzwassergebühr für Abwasser,

das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird

(auf Grundlage der Schmutzwassergebühr von 2,71 €/m³)                         0,97 €/m³

 

1.11.      Beitragssatz

Für den öffentlichen Abwasserkanal                                       8,94€/m²Nutzungsfläche

für den mechanischen und        

den biologischen Teil des Klärwerks                                           2,61 €/m² Nutzungsfläche

 

2.            Änderungssatzung Abwasser

Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss der fünften Änderungssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu zustimmen:

 

2.1.        Der Gemeinderat beschließt die Änderungen, die auf Grundlage der Globalberechnung (einstimmiger Gemeinderatsbeschluss zur Globalberechnung vom 25.10.2021) entstanden sind (vgl. §33 AbwS und Artikel I der fünften Änderungssatzung), zu  zustimmen.

 

2.2.        Der Gemeinderat beschließt die Änderungen, die auf Grundlage der neuen Gebührenkalkulation entstanden sind (vgl. §42 AbwS und Artikel I der 5. Änderungssatzung), zu zustimmen.

Gebührenkalkulation:

Die Abwassergebühr betrug seit dem Jahr 2020 (neue Gebühren siehe 1.8 - 1.10):

Schmutzgebühr                                                                                                                              1,40 €/m³

Niederschlagswassergebühr                                                                                                     0,52 €/m³

Schmutzwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehand-lungsanlage gebracht wird                                                                                                                    1,40 €/m³

 

 

Nachrichtlich Beitragssatz Globalberechnung

Seit dem Jahr 1980 betrugen die Beiträge (neue Beiträge siehe 1.11)

für den öffentlichen Abwasserkanal                                                                                      4,60 €

für den mechanischen und         

den biologischen Teil des Klärwerks                                                                                      1,28 €

 

Es wird auf die Gebührenkalkulationen der Allevo Kommunalberatung verwiesen.

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

 

X Ja, weitere Ausführungen:

Durch die Gebührenkalkulation erhöhen sich die Gebühren der Gemeinde Weingarten wie in der Vorlage dargestellt.

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:    

Keine

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X Ja, Haushaltsansatz insgesamt:   

   -Siehe mittelfristige Finanzplanung

- Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

Deckung durch Haushaltsstelle: 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

X Nein  

Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle:

 

 

 

Stellungnahme zum Klimaschutz:

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: