Betreff
Antrag der WBB-Fraktion vom 12.12.2021;
h i e r:
Antrag auf Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten für Tempo 30 in der Ringstraße
Vorlage
1482/2021
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anordnung von Tempo 30 in der Ringstraße bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe erneut zu beantragen.

Am 12.12.2021 beantragte die WBB-Fraktion eine erneute Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten für Tempo 30 in der Ringstraße durch die Verwaltung.

 

Bereits im Nachgang an die Verkehrsschau 2020 hat die Verwaltung bei der Straßenverkehrsbehörde die Anordnung von Tempo 30 für den Streckenabschnitt B3/Ringstraße bis Feuerwehrhaus beantragt. Seinerzeit lehnte die Straßenverkehrsbehörde diesen Antrag mit folgender Begründung ab:

 

„Die Ringstraße ist teilweise als Landesstraße im Sinne des Straßengesetzes Baden-Württemberg eingestuft. Dies betrifft auch den Teil ab der B3.

Der Verordnungsgeber hat für solche Straßen nach wie vor die Regelgeschwindigkeit auf 50 km/h festgelegt. Selbstverständlich kann von dieser Vorgabe abgewichen werden; so können unter anderem Gründe der Verkehrssicherheit in Frage kommen (beispielsweise zu schmale oder keine Gehwege, Engstellen im Fahrbahnbereich usw.). Diese sind jedoch allesamt nicht einschlägig, da die Situation dieses Bereichs der Ringstraße keine aktuellen Gefahrenschwerpunkte und baulich ebenso keine Schwierigkeiten mich sich bringt.

Dann natürlich können auch Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes in Betracht kommen, so wie dies im Bereich der B3 auch schon umgesetzt wurde. Auf Grundlage des zugrundeliegenden Lärmaktionsplanes konnten jedoch keine weiteren Gründe für eine Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Ringstraße generiert werden.

 

Die Verwaltung weist daraufhin, dass durch die StVO-Novelle im Jahr 2021 sowie die Novelle der VwV-StVO für Landstraßen die Anordnung von Tempo 30 nicht einfacher dargestellt worden ist. (vgl. VwV-StVO, zu Zeichen 274, XI, Randnummer 13). Ob durch die Neuaufstellung des Lärmaktionsplans neue Gründe generiert werden können, ist noch nicht bekannt.

 

Für den Bereich der Ringstraße, welcher Gemeindestraße ist, gibt es durch die StVO-Novelle die Möglichkeit, ab Mozartstraße bis zur Unterführung durchgängiges Tempo 30 anzuordnen. Hierzu finden noch Abstimmungen mit der Verkehrspolizei statt.

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

Der Zusammenhang zwischen der Emission von CO2 sowie von Luftschadstoffen und dem innerorts gefahrenen Tempo ist vom individuellen Fahrverhalten und den sonstigen Gegebenheiten auf der Straße abhängig. Pauschal kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Einführung von Tempo 30 eine Reduktion der CO2-Emissionen bewirkt.

Die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 bewirkt jedoch voraussichtlich eine Attraktivitätssteigerung für Radfahrer, was im Sinne des Klimaschutzes zu begrüßen ist.

 Ja und zwar negativ: