h i e r:
Antrag auf Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten für Tempo 30 in der Ringstraße
Die Verwaltung wird beauftragt, die Anordnung von Tempo 30 in der Ringstraße bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Karlsruhe erneut zu beantragen.
Am 12.12.2021
beantragte die WBB-Fraktion eine erneute Untersuchung der rechtlichen
Möglichkeiten für Tempo 30 in der Ringstraße durch die Verwaltung.
Bereits im Nachgang
an die Verkehrsschau 2020 hat die Verwaltung bei der Straßenverkehrsbehörde die
Anordnung von Tempo 30 für den Streckenabschnitt B3/Ringstraße bis
Feuerwehrhaus beantragt. Seinerzeit lehnte die Straßenverkehrsbehörde diesen
Antrag mit folgender Begründung ab:
„Die Ringstraße ist
teilweise als Landesstraße im Sinne des Straßengesetzes Baden-Württemberg
eingestuft. Dies betrifft auch den Teil ab der B3.
Der
Verordnungsgeber hat für solche Straßen nach wie vor die Regelgeschwindigkeit
auf 50 km/h festgelegt. Selbstverständlich kann von dieser Vorgabe abgewichen
werden; so können unter anderem Gründe der Verkehrssicherheit in Frage kommen
(beispielsweise zu schmale oder keine Gehwege, Engstellen im Fahrbahnbereich
usw.). Diese sind jedoch allesamt nicht einschlägig, da die Situation dieses
Bereichs der Ringstraße keine aktuellen Gefahrenschwerpunkte und baulich ebenso
keine Schwierigkeiten mich sich bringt.
Dann natürlich
können auch Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes in Betracht kommen, so wie
dies im Bereich der B3 auch schon umgesetzt wurde. Auf Grundlage des
zugrundeliegenden Lärmaktionsplanes konnten jedoch keine weiteren Gründe für
eine Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Ringstraße generiert werden.
Die Verwaltung
weist daraufhin, dass durch die StVO-Novelle im Jahr 2021 sowie die Novelle der
VwV-StVO für Landstraßen die Anordnung von Tempo 30 nicht einfacher dargestellt
worden ist. (vgl. VwV-StVO, zu Zeichen 274, XI, Randnummer 13). Ob durch die
Neuaufstellung des Lärmaktionsplans neue Gründe generiert werden können, ist
noch nicht bekannt.
Für den Bereich der Ringstraße, welcher Gemeindestraße ist, gibt es durch die StVO-Novelle die Möglichkeit, ab Mozartstraße bis zur Unterführung durchgängiges Tempo 30 anzuordnen. Hierzu finden noch Abstimmungen mit der Verkehrspolizei statt.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Der Zusammenhang zwischen
der Emission von CO2 sowie von Luftschadstoffen und dem innerorts
gefahrenen Tempo ist vom individuellen Fahrverhalten und den sonstigen
Gegebenheiten auf der Straße abhängig. Pauschal kann nicht davon ausgegangen
werden, dass die Einführung von Tempo 30 eine Reduktion der CO2-Emissionen
bewirkt.
Die Reduktion der
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 bewirkt jedoch voraussichtlich eine
Attraktivitätssteigerung für Radfahrer, was im Sinne des Klimaschutzes zu
begrüßen ist.
Ja und zwar negativ: