Betreff
Brückensanierung;
h i e r:
Alternative zur Brücke Heidengaß
Vorlage
0504/2019/2
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche
Referenzvorlage

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik stimmen dem Abbruch der Fußgängerbrücke Heidengass und als Ersatz dem Bau eines Treppenabgangs auf das Lepp’sche Grundstück im Bereich des Wendehammers Heidengass zu.

 

Die Fußgängerbrücke Heidengass muss aus sicherheitstechnischer Relevanz abgebrochen werden. Dies wurde in der AUT-Sitzung am 27.06.2022 ausführlich dargestellt und erörtert.

 

Die Verwaltung sollte daraufhin prüfen, ob ersatzweise ein Treppenabgang vom Wendehammer Heidengass auf das Lepp’sche Grundstück möglich ist. Bei einem Ortstermin hat Herr Bänziger Herrn Lepp die Sachlage geschildert und Herr Lepp hat dem Vorhaben zugestimmt. Er hätte nichts dagegen, wenn eine Treppe auf seinem Grundstück errichtet wird.

 

Die Verwaltung schlägt dafür eine einfache Konstruktion mit Sandsteinstufen vor. Es muss ein Höhenunterschied von ca. 110 cm überbrückt werden, so dass auch ein Handlauf benötigt wird. Die Treppe kann mit geringem Aufwand weitestgehend durch den Bauhof errichtet werden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt zwischen 7.000 und 8.000 €.

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

Nein           

 Ja, weitere Ausführungen:

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: ca. 7000 bis 8000 Euro   

 

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 Ja, Haushaltsansatz insgesamt: Der Abriss und die Treppe kann abgedeckt werden über die Kostenstelle 96300100 „Straßen, Wege, Brücken“

 

 Nein:

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

 Nein         

 Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle: