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Alternative zur Brücke Heidengaß
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt und Technik stimmen dem Abbruch der Fußgängerbrücke
Heidengass und als Ersatz dem Bau eines Treppenabgangs auf das Lepp’sche
Grundstück im Bereich des Wendehammers Heidengass zu.
Die Fußgängerbrücke
Heidengass muss aus sicherheitstechnischer Relevanz abgebrochen werden. Dies
wurde in der AUT-Sitzung am 27.06.2022 ausführlich dargestellt und erörtert.
Die Verwaltung
sollte daraufhin prüfen, ob ersatzweise ein Treppenabgang vom Wendehammer
Heidengass auf das Lepp’sche Grundstück möglich ist. Bei einem Ortstermin hat
Herr Bänziger Herrn Lepp die Sachlage geschildert und Herr Lepp hat dem
Vorhaben zugestimmt. Er hätte nichts dagegen, wenn eine Treppe auf seinem
Grundstück errichtet wird.
Die Verwaltung
schlägt dafür eine einfache Konstruktion mit Sandsteinstufen vor. Es muss ein
Höhenunterschied von ca. 110 cm überbrückt werden, so dass auch ein Handlauf benötigt
wird. Die Treppe kann mit geringem Aufwand weitestgehend durch den Bauhof
errichtet werden. Die Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme liegt zwischen
7.000 und 8.000 €.
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
Ja, weitere Ausführungen:
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr: ca. 7000 bis 8000 Euro
3. Ist die Maßnahme
im Haushaltsplan veranschlagt?
Ja,
Haushaltsansatz insgesamt: Der Abriss und die Treppe kann abgedeckt werden über
die Kostenstelle 96300100 „Straßen, Wege, Brücken“
Nein:
4. Gibt es eine
Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
Nein
Ja,
in Höhe von:
Haushaltsstelle: