h i e r:
Aktueller Sachstand und weiteres Verfahren
Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung
im Ausschuss für Umwelt und Technik, die Weiterführung und Anpassung der
Infrastruktur-Planung sowie die vorgesehene Anpassung im Bereich der privaten
Grundstücksentwässerung entsprechend der vorgestellten Planungsparameter durch
das Ingenieurbüro Wald + Corbe. Die Anpassungen sollen in der
Genehmigungsplanung und der Ausschreibung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt den noch erforderlichen Grundstückserwerb für die Öffnung der Walzbach-Verdolung im Bereich der Kreisstraße zu tätigen.
Die auf Basis der
bisherigen von der Gemeinde definierten Planungsparameter erarbeitete
Erschließungsplanung des Gewerbegebietes Sandfeld war besonders kostenintensiv.
Argumente waren
insbesondere:
·
die geringe „Höhenlage“ der geplanten
Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes und der daraus resultierenden
Leitungslängen und Querschnitte im Bereich der Abwasserbeseitigung
·
den Anschluss der bestehenden Gewerbeflächen im
Gesamtkonzept berücksichtigen zu müssen.
·
der Umgang mit dem anfallenden
Niederschlagswasser, das aufgrund des erhöhten Versiegelungsgrades der
Grundstücke im Gewerbegebiet anfallen wird.
Daher hat die Verwaltung
das Büro Weber Ingenieure - mit der auch das Baugebiet Kirchberg-Mittelweg
geplant wurde - mit einer Plausibilitätsprüfung beauftragt. Nach einer ersten
positiven Einschätzung bzgl. größerer Optimierungspotenziale wurden in den
vergangenen Monaten die bisherigen Planungsparameter der Gemeinde und
technischen Standards eingehend geprüft und mit der Verwaltung abgestimmt.
Nachfolgende angepasste
Planungsparameter werden von Seiten des Planungsbüros empfohlen:
·
Optimierung der Leitungsführung der
Abwasserkanäle (Regen- und Schmutzwasser) und damit verbundene Reduzierung der
Kanaldimensionen sowie Entfall der drei Pumpwerke
·
Erhalt des Mischwassersystems im Bereich der
Bestandsflächen und Entkopplung des Bestandes von den neuen Erweiterungsflächen
·
Änderung der Regenwasserbehandlung und
teilweise Rückhaltung im Bereich der privaten Grundstücke
In diesem Zusammenhang
wurde ebenfalls geprüft, ob die vorgesehenen neuen Planungsansätze auf Basis
der beschlossenen Festsetzungen des Bebauungsplanes umgesetzt werden können.
Nach aktuellem Stand ist dies möglich und es sind keine bauleitplanerischen
Änderungen erforderlich.
Durch die Berücksichtigung
der genannten Planungsparameter in den weiteren Planungsphasen (Genehmigungs-
und Ausführungsplanung sowie Ausschreibung) kann aus Sicht der Verwaltung eine
deutliche Reduzierung der Erschließungs- (ca. 1,63 Mio. € brutto) und
zukünftigen erreicht werden.
Kostenfortschreibung der
Baukosten auf Basis Kostenstand Dez. 2020:
Kostenprognose 2020: 10.155.000 € brutto
Planungsoptimierung: -1.630.000 € brutto
Kostenprognose 2022: 8.525.000 € brutto
In einem gemeinsamen
konstruktiven Gespräch am 14.09.2022 mit dem Ingenieurbüro Wald + Corbe konnten
Lösungen für die Reduzierung der Erschließungskosten im Bereich der bisherigen
Konzeption gefunden werden. Diese berücksichtigen auch die ab 2023 geltenden
neuen Entwässerungsrichtlinien, die im Hinblick auf grundstücksbezogene
Regenwasserbehandlung zu beachten sind.
Die
Verkehrsflächenkonzeption bleibt unverändert.
In der fortgeschriebenen
Planung soll auch die von Seiten der Genehmigungsbehörde geforderte Öffnung der
Walzbach-Verdolung im Bereich der Kreisstraße K3539 berücksichtigt werden.
Dafür ist nach aktuellem Stand der Erwerb eines Grundstückstreifens von ca. 15
m (Fläche ca. 1.200 m²) notwendig. Die Verwaltung soll mit dem
Grundstückserwerb beauftragt werden.
Nach aktuellem Stand sollen
die Genehmigungsplanung sowie die Beantragung der erforderlichen Wasserrechte
bis Ende des Jahres erarbeitet werden.
Die Ausschreibung der
Gesamtmaßnahme kann nach Rücksprache mit dem Planungsbüro voraussichtlich im
April 2023 erfolgen.
Der Sachverhalt wurde in
der Sitzung am 12.09.2022 im AUT vorberaten und dem Gemeinderat einstimmig mit
der Weiterführung der Planung durch das Büro Wald + Corbe empfohlen.