Betreff
Mobilitätskonzept Teil I - Vorstellung und Umsetzung Parkraumkonzept im Hinterdorf
Vorlage
1678/2022
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Gemeinderat beschließt, das für das Quartier „Hinterdorf“ erarbeitete und in der Sitzung vorgestellte Parkraumkonzept. Die daraus individuell nach Straßentyp entwickelten Module A bis G, sollen auch die Grundlage für die Parkraumkonzeption der weiteren Quartiere bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Markierungen und verkehrsrechtlichen Beschilderungen der festgelegten Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu beauftragen, bzw. - wo möglich - vom Bauhof vornehmen zu lassen.

 

Als nächster Schritt soll gemeinsam mit dem Ing. Büro Modus-Consult ein Parkraumkonzept für den Bereich „Waldbrücke alter und neuer Teil“ erarbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2022 nach mehreren vorangegangenen Beratungen das Mobilitätsentwicklungskonzept Teil 1 (MEK 1) mit dem seinerzeitigen Leitbild und den daraus abgeleiteten Zielen und Strategien beschlossen und darüber hinaus festgelegt, dass diese als Entscheidungsgrundlage für künftige Maßnahme gelten sollen.

 

Hinsichtlich der weiteren Umsetzung des MEK 1 wurde zudem beschlossen, dass das Parken schritt- und quartiersweise neu geordnet werden soll. Zentrales Element sollte dabei das Markieren der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sein. Als erstes Quartier wurde das Quartier „Hinterdorf“ festgelegt, da dort nahezu alle Straßentypen (einseitiger Fußgängerweg, zweiseitiger Fußgängerweg, Hochbord, Niederbord usw.) vorhanden sind. Dieses Quartier soll daher auch als „Pilotquartier“ für die übrigen Quartiere ausgearbeitet werden. Das heißt, die verschiedenen Straßentypen werden als Module bestimmt, so dass deren Umsetzung dann auf gleichgelagerte Straßentypen in anderen Quartieren übertragen werden kann.

 

Die Gemeindeverwaltung und das Planungsbüro Modus Consult haben das Quartier in mehreren Begehungen in Augenschein genommen und vor Ort die Möglichkeiten zur Aufteilung des öffentlichen Verkehrsraumes für Fußgänger, den ruhenden und den fahrenden Verkehr geprüft. Hierfür wurde gemäß dem Beschluss des Gemeinderates, grundsätzlich als Mindestmaß für den Fußgängerweg eine Breite von 1,50 m und eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,15 m zugrunde gelegt.

 

In Straßenräumen führt das ungeregelte Parken, teils beidseitig und teils auf den Gehwegen zu Beeinträchtigungen für Fußgänger und den fließenden Verkehr, da oft nur ungenügende Ausweichflächen für den Begegnungsfall oder Einschränkungen in der Sicht vorliegen.

 

Anhand des Quartiers „Hinterdorf“  (Bereich Goethe-, Wiesen- und Ringstraße) wurden nun die Module A bis G  für unterschiedliche Straßendimensionierungen entwickelt, die als Pilotprojekt auf andere Bereiche übertragbar sind.

 

Mit Hilfe der Module wird aufgezeigt, wie das Parken in Zukunft eindeutig geregelt und der Begegnungsfall in angemessener Weise erfolgen kann. Dabei spielen in den Straßenabschnitten unterschiedliche Planungsvorgaben wie Straßenbreiten, Sicht, Parkraumbedarf und Busverkehr oder landwirtschaftlicher Verkehr eine Rolle.

Bei der Planung der Straßenabschnitte wird den vorhandenen Grundstückszufahrten, den entsprechenden Fahrkurven sowie den Sichtverhältnissen Rechnung getragen. Es wurde geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen der jeweilige Begegnungsfall (z.B. Bus – Pkw oder Pkw – Pkw) insbesondere durch geeignet gelegene Ausweichbuchten konfliktfrei erfolgen kann.

 

Ziel der Planung ist es, in Abwägung mit den verkehrsrechtlichen und baulichen Rahmenvorgaben geordnete Stellplätze im öffentlichen Raum und eine leistungsfähige Straßennutzung bereit zu stellen, so wurde beispielhaft und einzelfallbezogen untersucht, dass bei geringem Verkehrsaufkommen und hohem Parkdruck ein Gehweg  einseitig zur Verfügung gestellt wird.

 

Es wurden folgende, typische Module für die Straßenraumquerschnitte entwickelt, um das geordnete Parken im öffentlichen Raum zu regeln:

 

Modulübersicht:

Modul A - Straßenraum mit beidseitigem Fahrbahnparken

Modul B - Straßenraum mit einseitigem Fahrbahnparken

Modul C - Straßenraum mit beidseitigem Gehwegparken

Modul D - Straßenraum mit einseitigem Gehwegparken

Modul E - Straßenraum im Mischverkehrsfläche mit beidseitigem Parken

Modul F - Straßenraum im Mischverkehrsfläche mit einseitigem Parken

Modul G - Einseitiges Fahrbahnparken (ehemaliger Gehweg)

 

Die Module können miteinader kombiniert werden und sind als Pilotprojekt im Quartiersgebiet „Hinterdorf“ angewendet, darauf basierend kann die Umlegung auf andere Quartiere erfolgen.

 

Es ist nun vorgesehen, dass eine Vertreterin des Planungsbüros Modus Consult in der Sitzung die gemeinsam mit der Verwaltung aufgestellten Konzeptplanungen sowie die Einteilungen in die nach Straßentypen unterschiedenen Module vorstellt. Über die Module soll dann detailliert beraten werden, damit diese auch auf die anderen Quartiere übertragen werden können.

 

Zur zeitnahen Umsetzung der Konzeption sollte die Verwaltung beauftragt werden,  die Markierungen und verkehrsrechtlichen Beschilderungen der festgelegten Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu beauftragen, bzw. - wo möglich - vom Bauhof vornehmen zu lassen. Die Gesamtkosten hierfür liegen bei ca. 30.000 € brutto.

 

Als nächstes Quartier sollte aus Sicht der Verwaltung dann der Bereich „Waldbrücke alter und neuer Teil“ in Angriff genommen werden.  

 

X  Nein:      

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: