Der Gemeinderat
beschließt, das für das Quartier „Hinterdorf“ erarbeitete und in der Sitzung
vorgestellte Parkraumkonzept. Die daraus individuell nach Straßentyp
entwickelten Module A bis G, sollen auch die Grundlage für die
Parkraumkonzeption der weiteren Quartiere bilden.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Markierungen und verkehrsrechtlichen Beschilderungen der
festgelegten Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu beauftragen, bzw. - wo
möglich - vom Bauhof vornehmen zu lassen.
Als nächster Schritt soll gemeinsam mit dem Ing. Büro Modus-Consult ein Parkraumkonzept für den Bereich „Waldbrücke alter und neuer Teil“ erarbeitet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Gemeinderat hat
in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2022 nach mehreren vorangegangenen
Beratungen das Mobilitätsentwicklungskonzept Teil 1 (MEK 1) mit dem
seinerzeitigen Leitbild und den daraus abgeleiteten Zielen und Strategien
beschlossen und darüber hinaus festgelegt, dass diese als
Entscheidungsgrundlage für künftige Maßnahme gelten sollen.
Hinsichtlich der
weiteren Umsetzung des MEK 1 wurde zudem beschlossen, dass das Parken schritt-
und quartiersweise neu geordnet werden soll. Zentrales Element sollte dabei das
Markieren der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sein. Als erstes Quartier
wurde das Quartier „Hinterdorf“ festgelegt, da dort nahezu alle Straßentypen
(einseitiger Fußgängerweg, zweiseitiger Fußgängerweg, Hochbord, Niederbord usw.)
vorhanden sind. Dieses Quartier soll daher auch als „Pilotquartier“ für die
übrigen Quartiere ausgearbeitet werden. Das heißt, die verschiedenen
Straßentypen werden als Module bestimmt, so dass deren Umsetzung dann auf
gleichgelagerte Straßentypen in anderen Quartieren übertragen werden kann.
Die
Gemeindeverwaltung und das Planungsbüro Modus Consult haben das Quartier in
mehreren Begehungen in Augenschein genommen und vor Ort die Möglichkeiten zur
Aufteilung des öffentlichen Verkehrsraumes für Fußgänger, den ruhenden und den
fahrenden Verkehr geprüft. Hierfür wurde gemäß dem Beschluss des Gemeinderates,
grundsätzlich als Mindestmaß für den Fußgängerweg eine Breite von 1,50 m und
eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,15 m zugrunde gelegt.
In Straßenräumen
führt das ungeregelte Parken, teils beidseitig und teils auf den Gehwegen zu
Beeinträchtigungen für Fußgänger und den fließenden Verkehr, da oft nur
ungenügende Ausweichflächen für den Begegnungsfall oder Einschränkungen in der
Sicht vorliegen.
Anhand des
Quartiers „Hinterdorf“ (Bereich Goethe-,
Wiesen- und Ringstraße) wurden nun die Module A bis G für unterschiedliche Straßendimensionierungen
entwickelt, die als Pilotprojekt auf andere Bereiche übertragbar sind.
Mit Hilfe der
Module wird aufgezeigt, wie das Parken in Zukunft eindeutig geregelt und der
Begegnungsfall in angemessener Weise erfolgen kann. Dabei spielen in den
Straßenabschnitten unterschiedliche Planungsvorgaben wie Straßenbreiten, Sicht,
Parkraumbedarf und Busverkehr oder landwirtschaftlicher Verkehr eine Rolle.
Bei der Planung der
Straßenabschnitte wird den vorhandenen Grundstückszufahrten, den entsprechenden
Fahrkurven sowie den Sichtverhältnissen Rechnung getragen. Es wurde geprüft, ob
und unter welchen Voraussetzungen der jeweilige Begegnungsfall (z.B. Bus – Pkw
oder Pkw – Pkw) insbesondere durch geeignet gelegene Ausweichbuchten
konfliktfrei erfolgen kann.
Ziel der Planung
ist es, in Abwägung mit den verkehrsrechtlichen und baulichen Rahmenvorgaben
geordnete Stellplätze im öffentlichen Raum und eine leistungsfähige
Straßennutzung bereit zu stellen, so wurde beispielhaft und einzelfallbezogen
untersucht, dass bei geringem Verkehrsaufkommen und hohem Parkdruck ein
Gehweg einseitig zur Verfügung gestellt wird.
Es wurden folgende,
typische Module für die Straßenraumquerschnitte entwickelt, um das geordnete
Parken im öffentlichen Raum zu regeln:
Modulübersicht:
Modul A -
Straßenraum mit beidseitigem Fahrbahnparken
Modul B -
Straßenraum mit einseitigem Fahrbahnparken
Modul C - Straßenraum
mit beidseitigem Gehwegparken
Modul D -
Straßenraum mit einseitigem Gehwegparken
Modul E -
Straßenraum im Mischverkehrsfläche mit beidseitigem Parken
Modul F -
Straßenraum im Mischverkehrsfläche mit einseitigem Parken
Modul G -
Einseitiges Fahrbahnparken (ehemaliger Gehweg)
Die Module können
miteinader kombiniert werden und sind als Pilotprojekt im Quartiersgebiet
„Hinterdorf“ angewendet, darauf basierend kann die Umlegung auf andere
Quartiere erfolgen.
Es ist nun
vorgesehen, dass eine Vertreterin des Planungsbüros Modus Consult in der
Sitzung die gemeinsam mit der Verwaltung aufgestellten Konzeptplanungen sowie
die Einteilungen in die nach Straßentypen unterschiedenen Module vorstellt.
Über die Module soll dann detailliert beraten werden, damit diese auch auf die
anderen Quartiere übertragen werden können.
Zur zeitnahen
Umsetzung der Konzeption sollte die Verwaltung beauftragt werden, die Markierungen und verkehrsrechtlichen
Beschilderungen der festgelegten Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu
beauftragen, bzw. - wo möglich - vom Bauhof vornehmen zu lassen. Die
Gesamtkosten hierfür liegen bei ca. 30.000 € brutto.
Als nächstes Quartier sollte aus Sicht der Verwaltung dann der Bereich „Waldbrücke alter und neuer Teil“ in Angriff genommen werden.
X Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: