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Antrag auf Baugenehmigung
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant
verschiedene Änderungen innerhalb der bestehenden Produktionshalle sowie die
Ergänzung eines Technikraumes dem Betriebsgelände Werner-Siemens-Straße 1,
Flst. Nr. 14511.
Das Bauvorhaben
wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am
08.02.2021 behandelt und das Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung erging am
15.06.2021. Im Zuge der Baumaßnahme ergab sich Änderungsbedarf, welcher nun
beantragt wird.
Das Bauvorhaben
liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß
§ 34 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss sich das geplante
Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung
einfügen.
Im Vergleich zur
bereits genehmigten Planung vom 15.06.2021 sollen in der nun vorliegenden
Planung Änderungen innerhalb der bereits errichteten Produktionshalle umgesetzt
werden. Des Weiteren wird ein Technikraum oberhalb des damals genehmigten
Daches ergänzt. Neben der Lageänderung einzelner Dachstützen sowie einiger
neuer Öffnungen und Schließungen von Außenwandöffnungen ist eine Treppenanlage
geplant.
An der Kubatur bzw.
den Maßen der Halle sowie der Firsthöhe hat sich, abgesehen von dem neu
geplanten Technikraum, nichts geändert. Der neue Technikraum mit einer
Attikahöhe von ca. 14,00 m entspricht der Höhe des bestehenden
Verwaltungsgebäudes inklusive der technischen Dachaufbauten (z. T. eingehaust).
Hinweis:
An das
Baugrundstück grenzt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 67
„Gewerbegebiet Sandfeld“ unmittelbar das dortige „GE 2“ an. In diesem Bereich
sind Gebäudehöhen bis 14,00 m zulässig.
Aus Sicht der
Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben mit dem geplanten Änderungsnachtrag in die
nähere Umgebung ein.
Die Verwaltung empfiehlt daher das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.