Betreff
Ergänzung zur Baugenehmigung: Änderungen sowie Ergänzungen der bestehenden Produktionshalle, Werner-Siemens-Straße 1;
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung
Vorlage
1681/2022
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant verschiedene Änderungen innerhalb der bestehenden Produktionshalle sowie die Ergänzung eines Technikraumes dem Betriebsgelände Werner-Siemens-Straße 1, Flst. Nr. 14511.

 

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 08.02.2021 behandelt und das Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung erging am 15.06.2021. Im Zuge der Baumaßnahme ergab sich Änderungsbedarf, welcher nun beantragt wird.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügen.

 

Im Vergleich zur bereits genehmigten Planung vom 15.06.2021 sollen in der nun vorliegenden Planung Änderungen innerhalb der bereits errichteten Produktionshalle umgesetzt werden. Des Weiteren wird ein Technikraum oberhalb des damals genehmigten Daches ergänzt. Neben der Lageänderung einzelner Dachstützen sowie einiger neuer Öffnungen und Schließungen von Außenwandöffnungen ist eine Treppenanlage geplant.

 

An der Kubatur bzw. den Maßen der Halle sowie der Firsthöhe hat sich, abgesehen von dem neu geplanten Technikraum, nichts geändert. Der neue Technikraum mit einer Attikahöhe von ca. 14,00 m entspricht der Höhe des bestehenden Verwaltungsgebäudes inklusive der technischen Dachaufbauten (z. T. eingehaust).

 

Hinweis:

An das Baugrundstück grenzt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 67 „Gewerbegebiet Sandfeld“ unmittelbar das dortige „GE 2“ an. In diesem Bereich sind Gebäudehöhen bis 14,00 m zulässig.

 

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben mit dem geplanten Änderungsnachtrag in die nähere Umgebung ein.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.