Betreff
Bebauungsplan Nr. 73 "Kanalstraße / Gartenstraße";
h i e r:
a) Behandlung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
1525/2022/5
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Nach Empfehlung durch den Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt der Gemeinderat die Stellungnahmen aus der Offenlage sowie den Entwurf zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 73 „Kanalstraße / Gartenstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Kenntnis und fasst nachfolgende Beschlüsse:

 

1.    Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 wird gefolgt.

 

2.    Der Beschluss der abschließenden Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im Zuge der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse wird vorgenommen.

 

3.    Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 73 „Kanalstraße / Gartenstraße“ in der Fassung vom September 2022 zusammen mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften wird gefasst.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 73 „Kanalstraße / Gartenstraße“ in Weingarten gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.

 

Der Bebauungsplan mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

 

In seiner Sitzung am 21.03.2022 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt sowie die verkürzte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese Beteiligungen wurden in der Zeit vom 09.05.2022 bis 30.05.2022 durchgeführt.

 

Den Offenlagebeschluss hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.07.2022 gefasst.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 05.08.2022 bis zum 05.09.2022 statt.

 

Das Ergebnis der Beteiligungsverfahren liegt inzwischen vor und ist mit entsprechenden Behandlungsvorschlägen den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Stellungnahmen sind vollumfänglich in ihrem genauen Wortlaut enthalten. Es gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 dem Gemeinderat empfohlen, der in der Synopse vorgeschlagenen Behandlung der Stellungnahmen zu folgen, die abschließende Abwägung der Belange vorzunehmen sowie den Satzungsbeschluss zu fassen.