h i e r:
a) Behandlung und Abwägung der Einwendungen und Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Nach Empfehlung
durch den Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt der Gemeinderat die
Stellungnahmen aus der Offenlage sowie den Entwurf zum Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 73 „Kanalstraße /
Gartenstraße“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Kenntnis und fasst nachfolgende Beschlüsse:
1. Der vorgeschlagenen Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 wird gefolgt.
2. Der Beschluss der abschließenden Abwägung gem. § 1 Abs. 7 BauGB aller im Zuge der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gem. beigefügter Synopse wird vorgenommen.
3.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 73 „Kanalstraße / Gartenstraße“ in der Fassung vom September 2022 zusammen mit den zugehörigen örtlichen
Bauvorschriften wird gefasst.
Der Gemeinderat der
Gemeinde Weingarten hat in seiner Sitzung am 25.04.2022 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 73 „Kanalstraße / Gartenstraße“ in Weingarten gemäß § 2 Abs.
1 i.V.m. § 13 a des Baugesetzbuchs (BauGB) und der örtlichen Bauvorschriften zu
diesem Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 der Landesbauordnung beschlossen.
Der Bebauungsplan mit einer
zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² kann als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
In seiner Sitzung am
21.03.2022 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und der
örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt sowie die verkürzte
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3
Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese Beteiligungen
wurden in der Zeit vom 09.05.2022 bis 30.05.2022 durchgeführt.
Den Offenlagebeschluss hat
der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.07.2022 gefasst.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 05.08.2022 bis
zum 05.09.2022 statt.
Das Ergebnis der
Beteiligungsverfahren liegt inzwischen vor und ist mit entsprechenden
Behandlungsvorschlägen den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die
Stellungnahmen sind vollumfänglich in ihrem genauen Wortlaut enthalten. Es
gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Der Ausschuss für Umwelt
und Technik hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 dem Gemeinderat empfohlen, der
in der Synopse vorgeschlagenen Behandlung der Stellungnahmen zu folgen, die
abschließende Abwägung der Belange vorzunehmen sowie den Satzungsbeschluss zu
fassen.