Betreff
Breitbandausbau Weingarten;
h i e r:
Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Firma "Deutsche Glasfaser"
Vorlage
1690/2022/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Verwaltung erhält den Verhandlungsauftrag mit der "Deutsche Glasfaser" für den Ausbau des Glasfasernetzes in der gesamten Gemeinde eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

 

Das in kommunalem Eigentum befindliche Netz kann verkauft bzw. verpachtet werden. Das Ergebnis der Verhandlungen ist durch den Gemeinderat zu beschließen.

Die "Deutsche Glasfaser" ist im gesamten Landkreis unterwegs und wirbt mit einem Komplettausbau, wenn eine Teilnahmequote von 33% Kunden vorab für einen Vertrag erreicht werden kann. Dies entspricht 1.500 Haushalte in Weingarten. Dafür wird ein umfangreiches Marketing stattfinden, wofür vor Ort eine Informationsstelle eingerichtet wird.

 

Die Vorgehensweise und die Vertragsbedingungen wurden bzw. werden mit dem Landratsamt bzw. der BLK abgestimmt.

 

Schließlich können in diesem Zusammenhang auch die bereits aufgebaute kommunale Netzinfrastruktur sowie die POP's veräußert werden.

 

Beim geförderten Netzausbau, wie beispielsweise aktuell im Gewerbegebiet westlich der Bahn, erfolgt zunächst eine Verpachtung, bis die Mittelbindung ausgelaufen ist.

 

Die Verwaltung soll nun mit der Verhandlung der Modalitäten beauftragt werden. Vor Vertragsabschluss muss jedoch das Marketing erfolgen, wodurch die Voraussetzungen für eine Teilnahmequote der Kunden erreicht werden soll.

Wie hierbei die Unterstützung der Gemeinde aussehen soll/kann, ist erst noch festzulegen.

 

Bisher hat die Gemeinde 1.801.600 EUR an Eigenmitteln in den Ausbau der Netzinfrastruktur investiert.

 

Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur entspricht der kommunalen Forderung, wie sie bereits von Beginn an gestellt worden war. Die Investitionen der Gemeinde waren stets als Zwischenlösung erfolgt, um die sanierten Straßenzüge nicht erneut öffnen zu müssen. Insofern ist der Verkauf der vorhandenen Infrastruktur an einen Anbieter folgerichtig. Das bisher eingesetzte Kapital der Gemeinde fließt wieder zurück und steht für Tilgungen oder andere Investitionen zur Verfügung.

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: