Betreff
Neubau eines Parkhauses, Durlacher Straße 80;
h i e r:
Bauvoranfrage
Vorlage
1730/2022
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik beantworten die Fragen der Bauvoranfrage wie folgt.

 

Frage 1:

 

Die im Verbund mit dem Parkhaus aneinandergereihten Baukörper haben eine Gesamtlänge von 60,09 m und überschreiten die gem. § 22 BauNVO vorgeschriebene Gebäudelänge der offenen Bauweise von höchstens 50m um 10,09m. Das Autohaus Morrkopf GmbH & Co. KG benötigt die geplanten Stellplätze zur strategischen Zukunftssicherung. Eine wirtschaftliche Gebäudeanordnung mit Schaffung der zusätzlich benötigten Stellplätze ist auf dem Flurstück 13338 an einer anderen Stelle nicht möglich. Ist aus den vorgenannten Gründen eine Abweichung / Befreiung hinsichtlich Gebäudelänge in der offenen Bauweise möglich?

 

Antwort 1:

 

Aus Sicht der Verwaltung kann bei dem nachfolgenden Bauantrag die Befreiung zur Überschreitung der Gebäudelänge in der offenen Bauweise um 10,09m in Aussicht gestellt werden.

 

 

Frage 2:

 

Die Erdgeschossfußbodenhöhen der bestehenden Gebäude auf dem Flurstück 13338 weichen mit 117,19 ü.NN von der Vorgabe des Bebauungsplans (117,76 ü.NN +/- 30 cm) ab. Kann die Erdgeschossfußbodenhöhe des Parkhauses im Bereich der Einfahrt analog zum Bestand ausgeführt werden?

 

Antwort 2:

 

Aus Sicht der Verwaltung kann bei dem nachfolgenden Bauantrag die Befreiung zur Unterschreitung der festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhe zur Ausführung analog des Bestands in Aussicht gestellt werden.

Der Bauherr plant die Errichtung eines Parkhauses auf dem Anwesen Durlacher Straße 80, Flst. Nr. 13334 und 13335.

 

Rechtsgrundlage

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 53 „Inneres Aufeld I C“ und ist daher gemäß § 30 Abs.  1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.

 

Kurzbeschreibung der Baumaßnahme

 

Geplant ist die Errichtung eines rechteckigen Parkhauses in den Maßen 29,97 m x 32,26 m. Die Firsthöhe mit Flachdach beträgt an der höchsten Stelle aufgrund der unterschiedlichen Bezugspunkte am bestehenden Gelände ca. 9,67 m.

 

Festsetzungen des Bebauungsplans

 

Festsetzung

Bebauungsplan

Bauvorhaben

Firsthöhe

10 m

9,67 m

Dachneigung

0° - 42°

~ 0°

Bauweise

Offen

Überschreitung der max. Gebäudelänge von 50 m um 10,09 m

 

Befreiungen

 

Die angesprochenen Befreiungen sollen im folgenden Antragsverfahren gestellt werden.

 

Erschließung

 

Das Grundstück ist von Seiten der Durlacher Straße / B3 erschlossen.

 

Hinweise

 

Die abschließenden Befreiungen werden durch die untere Baurechtsbehörde geprüft und erteilt.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Die Beantwortung der Fragen ist dem Beschlussvorschlag zu entnehmen.