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Bauvoranfrage
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt und Technik beantworten die Fragen der Bauvoranfrage wie
folgt.
Frage 1:
Die im Verbund mit
dem Parkhaus aneinandergereihten Baukörper haben eine Gesamtlänge von 60,09 m
und überschreiten die gem. § 22 BauNVO vorgeschriebene Gebäudelänge der offenen
Bauweise von höchstens 50m um 10,09m. Das Autohaus Morrkopf GmbH & Co. KG
benötigt die geplanten Stellplätze zur strategischen Zukunftssicherung. Eine
wirtschaftliche Gebäudeanordnung mit Schaffung der zusätzlich benötigten
Stellplätze ist auf dem Flurstück 13338 an einer anderen Stelle nicht möglich.
Ist aus den vorgenannten Gründen eine Abweichung / Befreiung hinsichtlich
Gebäudelänge in der offenen Bauweise möglich?
Antwort 1:
Aus Sicht der
Verwaltung kann bei dem nachfolgenden Bauantrag die Befreiung zur
Überschreitung der Gebäudelänge in der offenen Bauweise um 10,09m in Aussicht
gestellt werden.
Frage 2:
Die
Erdgeschossfußbodenhöhen der bestehenden Gebäude auf dem Flurstück 13338
weichen mit 117,19 ü.NN von der Vorgabe des Bebauungsplans (117,76 ü.NN +/- 30
cm) ab. Kann die Erdgeschossfußbodenhöhe des Parkhauses im Bereich der Einfahrt
analog zum Bestand ausgeführt werden?
Antwort 2:
Aus Sicht der Verwaltung kann bei dem nachfolgenden Bauantrag die Befreiung zur Unterschreitung der festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhe zur Ausführung analog des Bestands in Aussicht gestellt werden.
Der Bauherr plant
die Errichtung eines Parkhauses auf dem Anwesen Durlacher Straße 80, Flst. Nr.
13334 und 13335.
Rechtsgrundlage
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 53 „Inneres Aufeld
I C“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1
BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den
Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
Geplant ist die
Errichtung eines rechteckigen Parkhauses in den Maßen 29,97 m x 32,26 m. Die Firsthöhe
mit Flachdach beträgt an der höchsten Stelle aufgrund der unterschiedlichen
Bezugspunkte am bestehenden Gelände ca. 9,67 m.
Festsetzungen des Bebauungsplans
Festsetzung |
Bebauungsplan |
Bauvorhaben |
Firsthöhe |
10 m |
9,67 m |
Dachneigung |
0° - 42° |
~ 0° |
Bauweise |
Offen |
Überschreitung der max. Gebäudelänge von 50 m um
10,09 m |
Befreiungen
Die angesprochenen
Befreiungen sollen im folgenden Antragsverfahren gestellt werden.
Erschließung
Das Grundstück ist
von Seiten der Durlacher Straße / B3 erschlossen.
Hinweise
Die abschließenden
Befreiungen werden durch die untere Baurechtsbehörde geprüft und erteilt.
Empfehlung der Verwaltung
Die Beantwortung
der Fragen ist dem Beschlussvorschlag zu entnehmen.