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Ausschreibung einer PV-Anlage auf dem Kindergarten Bullerbü
Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Installation einer Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher auf dem Dach des neu errichteten Kindergartens Bullerbü vorzubereiten. Hierzu sollen mindestens drei entsprechende Angebote von Solarteurfirmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung eingeholt werden.
Wie bereits bei der
Klimaschutzwerkstatt erwähnt, erfolgte eine nach der eigentlichen Begehung
erbetene kurze Beurteilung des damals noch in der Planung befindlichen
Kindergartenneubaus Bullerbü hinsichtlich der Eignung auf
Photovoltaikinstallation durch die Firma IBS (Herr Bach).
Herr Bach
kalkulierte mit einem Potential von bis zu 99 kWp, die sich auf dem
Dach des Gebäudes realisieren ließen, was bei der Sonneneinstrahlung in unserer
Region eine Stromausbeute von etwa 99.000 kWh pro Jahr bedeutet.
Bei einer
Stromproduktion dieser Größenordnung ergeben sich allerdings zumindest nach
aktuellem Stand Schwierigkeiten bei der Verteilung, da Eigenverbrauch weitaus
rentabler als Einspeisung ist.
Aus diesem Grund
sollen zunächst nur 22 kWp installiert werden. Die so erzeugte
Strommenge soll mittelfristig auch für die Stromversorgung des benachbarten
alten Kindergartens sowie der Sozialunterkünfte Buchenweg genutzt werden.
Um zunächst die
Eigenverbrauchsquote des Kindergartenneubaus zu erhöhen, soll bei der Angebotsabfrage
auch die Inbetriebnahme eines Batteriespeichers mit einer Kapazität von 10 kWh
enthalten sein.
Bei diesem Modell
beträgt die Amortisationszeit der Gesamtanlage etwa neun Jahre.
Da die geschätzten
Kosten mit etwa 44.000 € weit unter der Wertgrenze für eine öffentliche
Ausschreibung liegen, soll eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.
Hierzu sollen Mitte
Dezember mindestens drei Solarteurunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden. Stichtag hierbei ist Freitag, der 20. Januar 2023.
Die Kriterien für
den Zuschlag sollen die kürzestmögliche Amortisationszeit bei einer
Anlagenleistung von 22 kWp sowie begünstigend die Verwendung von
PV-Modulen, Wechselrichtern und einem Batteriespeicher aus europäischer
Produktion sein.
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
Ja, weitere Ausführungen:
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023:
44.000 Euro
3. Ist die Maßnahme
im Haushaltsplan veranschlagt?
Ja,
Haushaltsansatz insgesamt: 250.000 Euro
Nein:
Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
Deckung durch
Haushaltsstelle:
4. Gibt es eine
Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
Nein
Ja,
in Höhe von:
Haushaltsstelle:
Stellungnahme
zum Klimaschutz: |
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Im Sinne eines konsequenten Klimaschutzes ist es immer
sinnvoll, erneuerbare Energien lokal auszubauen. Eine konkrete CO2-Reduktion
findet durch die Nutzung von selbst erzeugtem Ökostrom gegenüber dem Bezug von
Netzstrom nicht statt, da unsere Gemeinde einen Ökostromtarif mit
Neuanlagenquote abgeschlossen hat, jedoch ist auch ein reduzierter Netzbezug von
Ökostrom begrüßenswert, da diese Kapazitäten an anderer Stelle frei werden und
fossil erzeugten Strom ersetzen können.
Ja und zwar negativ: