Betreff
Ausbau Erneuerbarer Energien;
h i e r:
Ausschreibung einer PV-Anlage auf dem Kindergarten Bullerbü
Vorlage
1733/2022
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Installation einer Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher auf dem Dach des neu errichteten Kindergartens Bullerbü vorzubereiten. Hierzu sollen mindestens drei entsprechende Angebote von Solarteurfirmen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung eingeholt werden.

 

Wie bereits bei der Klimaschutzwerkstatt erwähnt, erfolgte eine nach der eigentlichen Begehung erbetene kurze Beurteilung des damals noch in der Planung befindlichen Kindergartenneubaus Bullerbü hinsichtlich der Eignung auf Photovoltaikinstallation durch die Firma IBS (Herr Bach).

 

Herr Bach kalkulierte mit einem Potential von bis zu 99 kWp, die sich auf dem Dach des Gebäudes realisieren ließen, was bei der Sonneneinstrahlung in unserer Region eine Stromausbeute von etwa 99.000 kWh pro Jahr bedeutet.

 

Bei einer Stromproduktion dieser Größenordnung ergeben sich allerdings zumindest nach aktuellem Stand Schwierigkeiten bei der Verteilung, da Eigenverbrauch weitaus rentabler als Einspeisung ist.

 

Aus diesem Grund sollen zunächst nur 22 kWp installiert werden. Die so erzeugte Strommenge soll mittelfristig auch für die Stromversorgung des benachbarten alten Kindergartens sowie der Sozialunterkünfte Buchenweg genutzt werden.

 

Um zunächst die Eigenverbrauchsquote des Kindergartenneubaus zu erhöhen, soll bei der Angebotsabfrage auch die Inbetriebnahme eines Batteriespeichers mit einer Kapazität von 10 kWh enthalten sein.

 

Bei diesem Modell beträgt die Amortisationszeit der Gesamtanlage etwa neun Jahre.

 

Da die geschätzten Kosten mit etwa 44.000 € weit unter der Wertgrenze für eine öffentliche Ausschreibung liegen, soll eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.

 

Hierzu sollen Mitte Dezember mindestens drei Solarteurunternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Stichtag hierbei ist Freitag, der 20. Januar 2023.

 

Die Kriterien für den Zuschlag sollen die kürzestmögliche Amortisationszeit bei einer Anlagenleistung von 22 kWp sowie begünstigend die Verwendung von PV-Modulen, Wechselrichtern und einem Batteriespeicher aus europäischer Produktion sein.

 

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

Nein           

 Ja, weitere Ausführungen:

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr 2023:    

  44.000 Euro

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 250.000 Euro

 Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

Deckung durch Haushaltsstelle: 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

 Nein         

 Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle:

 

Stellungnahme zum Klimaschutz:

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 

Im Sinne eines konsequenten Klimaschutzes ist es immer sinnvoll, erneuerbare Energien lokal auszubauen. Eine konkrete CO2-Reduktion findet durch die Nutzung von selbst erzeugtem Ökostrom gegenüber dem Bezug von Netzstrom nicht statt, da unsere Gemeinde einen Ökostromtarif mit Neuanlagenquote abgeschlossen hat, jedoch ist auch ein reduzierter Netzbezug von Ökostrom begrüßenswert, da diese Kapazitäten an anderer Stelle frei werden und fossil erzeugten Strom ersetzen können.

 

 Ja und zwar negativ: