Betreff
Anbringung einer Werbeanlage am bestehenden Bürogebäude, Am Eisweiher 9;
h i e r:
Kenntnisgabeverfahren
Vorlage
1736/2022
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis.

Der Bauherr plant die Abbringung einer Werbeanlage am bestehenden Bürogebäude auf dem Anwesen Am Eisweiher 9, Flst. Nr. 19345.

 

Rechtsgrundlage

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 44 „Obere Kehrwiesen II / Rehlinger“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 Bau GB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.

 

Kurzbeschreibung der Baumaßnahme

 

Geplant ist die Montage von zwei Aluminium-Acrylglas-Werbeanlagen in den Maßen ca. 5,00 m x 1,96 m. Die Farbgebung ist größtenteils in anthrazit und hellgrau geplant. Die Platte wird nicht angestrahlt oder eigenbeleuchtet. Die Buchstaben werden hinterleuchtet. Dadurch entsteht keine direkte Abstrahlung von Licht.

 

Festsetzungen des Bebauungsplans

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplans zu Werbeanlagen sind eingehalten. Unzulässig sind lediglich Werbeanlagen in grellen Farben und Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht. Dies ist hier nicht vorgesehen. Weiterhin dürfen Werbeanlagen die Fassadenhöhe nicht überschreiten. Dies ist ebenfalls eingehalten.

 

Hinweise

 

Seitens der Verwaltung wird auf die Nutzung von insektenfreundlicher Beleuchtung hingewiesen.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das geplante Vorhaben entsprechend dem Antragverfahrens zur Kenntnis zu nehmen.