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Kenntnisgabeverfahren
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik nehmen das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis.
Der Bauherr plant
die Abbringung einer Werbeanlage am bestehenden Bürogebäude auf dem Anwesen Am
Eisweiher 9, Flst. Nr. 19345.
Rechtsgrundlage
Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 44 „Obere
Kehrwiesen II / Rehlinger“ und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 Bau GB zu
beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplans entsprechen.
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
Geplant ist die
Montage von zwei Aluminium-Acrylglas-Werbeanlagen in den Maßen ca. 5,00 m x
1,96 m. Die Farbgebung ist größtenteils in anthrazit und hellgrau geplant. Die
Platte wird nicht angestrahlt oder eigenbeleuchtet. Die Buchstaben werden
hinterleuchtet. Dadurch entsteht keine direkte Abstrahlung von Licht.
Festsetzungen des Bebauungsplans
Die Festsetzungen
des Bebauungsplans zu Werbeanlagen sind eingehalten. Unzulässig sind lediglich
Werbeanlagen in grellen Farben und Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem
Licht. Dies ist hier nicht vorgesehen. Weiterhin dürfen Werbeanlagen die
Fassadenhöhe nicht überschreiten. Dies ist ebenfalls eingehalten.
Hinweise
Seitens der
Verwaltung wird auf die Nutzung von insektenfreundlicher Beleuchtung
hingewiesen.
Empfehlung der Verwaltung
Da die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten sind, empfiehlt die Verwaltung das geplante Vorhaben entsprechend dem Antragverfahrens zur Kenntnis zu nehmen.