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Neufassung der Satzung zur Benutzung des Parkdecks
Die Mitglieder des
Gemeinderates beschließen die Satzung des Parkdecks am Rathausplatz.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.07.2022 eine Neufassung der Satzung zur Benutzung des Parkdecks abgelehnt. Gründe waren hierfür zum einen der gemeinsame Wunsch nach einem einheitlich Parkbewirtschaftungskonzept für Weingarten und zum anderen das Fehlen einer „Haftungsregel“.
Die Gemeindeverwaltung hat daraufhin Kontakt mit der Firma „Verkehr mit Köpfchen“ aufgenommen. Hier hat auch bereits ein Erstgespräch für ein einheitliches Parkbewirtschaftungskonzept stattgefunden. Die Ergebnisse dieses Gesprächs wurden Ihnen in dieser Sitzung bereits näher erläutert. Wie sich daraus zeigt, wird die Umsetzung eines solchen Konzeptes noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die derzeitige Parkplatzsituation im Parkdeck ist gerade für diejenigen nicht zufrieden stellend, die monatliche Miete für den Stellplatz bezahlen, aber aufgrund der Dauerparker, keine Parkmöglichkeiten finden. Die Beschwerden im Rathaus häufen sich.
Durch die vorliegende Satzung kann das Dauerparken vermieden werden und der Bevölkerung kurzfristige Parkmöglichkeiten einerseits ohne großen finanziellen Aufwand zur Verfügung gestellt und andererseits kann diese Regelung im Rahmen des Bewirtschaftungskonzeptes jederzeit angepasst werden.
Es wird empfohlen, dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung zu folgen und die Satzung des Parkdecks als Übergangsmaßnahme zu beschließen. Die Satzung wurde um die „Haftungsregeln“ unter § 5 ergänzt.
Nein:
Der Beschluss der Satzung
hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima, wenngleich die
ganzheitliche Einführung einer Parkraumbewirtschaftung, in deren Kontext die
Satzung steht, positiv zu bewerten ist.
Ja
und zwar positiv:
Ja
und zwar negativ: