h i e r:
Anordnung der Aufhebung der Umlegung
Der Gemeinderat
beschließt die Aufhebung der Anordnung der Umlegung „Sandfeld“ und der
Vereinbarung mit dem Landratsamt Karlsruhe.
Am 12.12.2016 hat der Gemeinderat gemäß § 46 Abs. 1 des BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplans Sandfeld zur Verwirklichung der Planung die Umlegung von Grundstücken gemäß §§ 45-79 BauGB angeordnet und die Übertragung der Umlegungsstelle auf das Landratsamt Karlsruhe beschlossen.
Zum damaligen Zeitpunkt war eine Umlegung erforderlich, da nicht alle Grundstücke in diesem Gebiet im Eigentum der Gemeinde waren. Zwischenzeitlich konnten nun alle Grundstücke im Bereich des Gewerbegebiets Sandfeld von der Gemeinde erworben werden, so dass eine Umlegung nicht mehr erforderlich ist.
Die Anordnung der Umlegung kann somit aufgehoben werden und die mit dem Landratsamt Karlsruhe als Umlegungsstelle getroffene Vereinbarung ist damit beendet.
Nein:
Ja und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: