Betreff
Schulkindbetreuung Weingarten;
h i e r:
Anpassung des Eigenanteils der Kosten für das Mensa-Essen
Vorlage
2002/2023
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass der Eigenanteil für ein Mittagessen in der Mensa ab 01.02.2024 von 3,50 Euro auf 4 Euro erhöht wird.

Ab 01.09.2024 wird der Eigenanteil auf 4,50 € erhöht.

 

Der Caterer in der Mensa, Fa. Sauder aus Bruchsal, konnte den Preis für die Mittagessen in der Mensa über viele Jahre weitgehend stabil halten. Mittlerweile sind die Kosten bei den Rohstoffen, bei der Energie und bei den Lohn- und Betriebskosten jedoch derart gestiegen, dass die Firma Sauder den bisherigen Preis pro Essen nicht mehr halten kann.

 

Ein Essen kostet ab Februar bis Juli 2024 nun 4,90 Euro netto. Mit 19 % Mehrwertsteuer ergibt sich somit ein Preis von 5,83 Euro. Bisher lag der Bruttopreis bei 4,67 Euro, allerdings bei den bis Ende Dezember 2023 reduzierten 7 % Mehrwertsteuer.

Die Kostensteigerung kann nicht alleine von der Gemeinde getragen werden. Es muss auch der Eigenanteil der Schülerinnen und Schüler angehoben werden, der bisher bei 3,50 Euro liegt. Die Erhöhung sollte allerdings stufenweise erfolgen. 50 Cent pro Essen sind im ersten Schritt auf jeden Fall angemessen. Damit liegt der Zuschuss der Gemeinde im verbleibenden Schulhalbjahr bei 1,83 Euro pro Mittagessen. Dies ergibt Mehrkosten in Höhe von rund 27.000 Euro.

 

Zum kommenden Schuljahr wird es eine Ausschreibung der Essenslieferungen geben. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Preis pro Essen keinesfalls niedriger ausfallen wird. Der Eigenanteil sollte deshalb ab September 2024 nochmals um 50 Cent angehoben werden.

 

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

 Nein           

 Ja, weitere Ausführungen:

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024:    

205.000 Euro

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 150.000 Euro Einnahmen und 205.000 Euro

Ausgaben          

 Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

Deckung durch Haushaltsstelle: 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

 Nein      

 Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle:

 

Stellungnahme zum Klimaschutz:

 

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: