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Bauvoranfrage
Die Mitglieder des
Ausschusses für Umwelt und Technik beantworten die Fragen der Bauvoranfrage wie
folgt.
Frage 1: Dürfen auf
das bestehende Schuppengebäude zwei Wohngeschosse (eine Nutzeinheit) in
Grenzbauweise errichtet werden?
Antwort 1: Die Wohnnutzung
ist im Quartier bereits gegeben. Die neue Firsthöhe beträgt nach Aufstockung
ca. 132,35 m ü. NN. und ist damit niedriger als umliegende Gebäude, welche
teilweise eine Höhe von 132,38 m ü. NN. aufweisen. Die Bautiefe von ca. 23,00 m
bis zur Hinterkante des neuen Wohngebäudes wird unkritisch gesehen. Eine
vergleichbare Bautiefe mit Wohnnutzung ist im Quartier der Blumenstraße bereits
vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das neue Wohngebäude daher gemäß
§ 34 BauGB nach Art und Maß in die bestehende Umgebungsbebauung ein.
Frage 2: Darf die
Dachneigung mit 36 Grad, als Ausnahmefall errichtet werden? (Siehe § 3 (1)
Bauvorschrift „Zur Erhaltung und Gestaltung des Ortskerns“)
Antwort 2: Dächer
sind mit Neigungen von 40 – 50 Grad Neigung auszuführen. In besonderen
Ausnahmefällen ist eine Dachneigung von 35 – 40 Grad zulässig. Aus Sicht der
Verwaltung kann die Dachneigung daher, wie in der Satzung bereits vorgesehen,
mit 36 Grad ausgeführt werden.
Frage 3: Wurde
seitens der Bauherrschaft gestrichen.
Frage 4: Ist die
Überlagerung der Abstandsflächen zwischen der Aufstockung und dem bestehenden
Wohnhaus zulässig?
Antwort 4: Die Beurteilung der Abstandsflächen obliegt der unteren
Baurechtsbehörde. Aus Sicht der Verwaltung wird aufgrund der Novellierung des
Baurechts im Bereich Abstandsflächen bei Aufstockung die
Abstandsflächenthematik nicht berücksichtigt.
Die Bauherrschaft plant die Aufstockung des bestehenden Schuppens zur Wohnnutzung auf dem Anwesen Blumenstraße 9, Flst. Nr. 715.
Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bestehende Umgebungsbebauung einfügen. Das Bauvorhaben liegt weiterhin innerhalb des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung. Diese Vorgaben sind bei der baulichen Umsetzung ebenfalls zu berücksichtigen.
Geplant ist die Aufstockung des bestehenden Schuppens um zwei Geschosse zur Wohnnutzung. Das neu entstehende Wohngebäude erhält ein Satteldach mit einer Dachneigung von 36 Grad. Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Wohngebäude aus Sicht der Verwaltung in die nähere Umgebungsbebauung ein.
Weitere Parameter des Bauvorhabens werden innerhalb des folgenden Bauantrages geprüft und vorgestellt.
Die Beantwortung der Fragen ist dem Beschlussvorschlag zu entnehmen.
Nein:
Ja und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: