Betreff
Sanierung und Aufstockung eines Wohnhauses, Hebelstraße 2;
h i e r:
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Vorlage
1954/2023/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Gemeinderates erteilen das Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Der Bauherr plant nach Abbruch der bestehenden Wirtschaftsgebäude die Sanierung sowie Aufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie die Errichtung einer Doppelgarage auf dem Anwesen Hebelstraße 2, Flst. Nr. 671.

 

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans und ist daher gemäß § 34 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss sich das geplante Vorhaben nach Art und Maß seiner baulichen Nutzung in die bestehende Umgebungsbebauung einfügen. Das Baugrundstück liegt ebenfalls innerhalb der Gestaltungssatzung. Entsprechende Vorgaben sind zur Genehmigungsfähigkeit zu beachten.

 

Vorgesehen ist nach Abbruch sämtlicher bestehender Wirtschaftsgebäude die Sanierung sowie Aufstockung des bestehenden Wohnhauses. Die bestehende Firsthöhe von ca. 9,81 m wird ca. 1,30 m erhöht. Mit der neuen Firsthöhe von ca. 11,11 m fügt sich das Wohngebäude in die größtenteils zweigeschossige Umgebungsbebauung ein. Die Dachneigung entspricht der Gestaltungssatzung. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das neu geplante Bauvorhaben nach Art und Maß in die bestehende Umgebungsbebauung ein.

 

Die Thematik der Abstandsflächen sowie die Prüfung auf eventuell notwendige Baulasten obliegt der unteren Baurechtsbehörde im Landratsamt Karlsruhe.

 

Des Weiteren ist im rückwärtigen Bereich eine Doppelgarage mit einem Pultdach und einer Dachneigung von ca. 16° geplant. Die Firsthöhe beträgt ca. 4,98 m. Nach Rücksprache mit der unteren Baurechtsbehörde wird hier kein Antrag auf Befreiung benötigt. Vergleichbare Dachformen mit entsprechenden Neigungen sind in der Umgebung bereits zu finden.

 

Für die eine Wohneinheit sind zwei Stellplätze entsprechend der geltenden Stellplatzsatzung in der Doppelgarage nachgewiesen.

 

Die Verwaltung empfiehlt auf Basis der erfolgten Prüfung das städtebauliche Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zu erteilen.

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: