Betreff
Errichtung von Stellplätzen im Vorgartenbereich, Stettiner Straße 16;
h i e r:
Antrag auf Befreiung
Vorlage
1994/2023/1
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik stimmen der Erteilung der beantragten Befreiung zu.

Der Bauherr plant die Errichtung von zwei Stellplätzen außerhalb des Baufensters auf dem Anwesen Stettiner Straße 16, Flst. Nr. 12949.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 27 „Richtäcker Teil II – 3. Änderung“ aus dem Jahr 1989 und ist daher gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Zur Genehmigungsfähigkeit muss das geplante Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen oder es muss der Erteilung der beantragten Befreiung seitens des Gremiums zugestimmt werden.

 

Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Stellplätzen außerhalb des Baufenster sowie außerhalb der zulässigen Flächen für Garagen, Carports, Stellplätze und Nebenanlagen. Da es sich bei dem Baugrundstück um ein Eckgrundstück handelt befinden sich die geplanten Stellplätze im definierten Vorgartenbereich.

 

Der Bebauungsplan macht für Stellplätze folgende Festsetzungen.

 

Entlang der Königsberger Straße kann das Parken auf der 6,00 m breiten Fahrbahn gestattet werden. Die Parkplätze für Bewohner des Baugebietes befinden sich in und vor den Garagen. (…).

 

Die Vorgärten sind nach Erstellung der Gebäude als Ziergärten oder Rasenfläche anzulegen und zu unterhalten.

 

Hierzu wurde von der Bauherrschaft ein entsprechender Antrag auf Befreiung vorgelegt. Bisher wurden keine Befreiungen diesbezüglich innerhalb des Geltungsbereiches erteilt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erschließung von Seiten der Stettiner Straße möglich. Die Ausführung der Stellplätze im definierten Vorgartenbereich soll mit versickerungsfähigen Materialien (Rasengittersteine) umgesetzt werden.

 

Die Ausweisung der Stellplätze auf dem Privatgrundstück führt zu einer Erleichterung der öffentlichen Parksituation im Quartier.

 

Es wird daher empfohlen der Erteilung der beantragten Befreiung zuzustimmen.

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: