Betreff
Antrag der WBB-Fraktion vom 07.01.2024;
h i e r:
Antrag zur finalen Entscheidung über die Verpachtung kommunaler Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien
Vorlage
2014/2024
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Antrag der WBB-Fraktion an und stimmt einer Behandlung

 

a) des gesamten Antrags

oder

b) einzelner Punkte

 

im Verwaltungsausschuss zu.

Die WBB-Fraktion hat den als Anlage beigefügten Antrag vom 07.01.2024 zur Behandlung im Gemeinderat eingebracht.

 

Am 07.06.2021 fasste der Gemeinderat den Beschluss, die gemeindeeigenen Waldflächen nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Grundlage für diesen Beschluss war die naturschutzfachliche Einschätzung durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK), die Waldfläche am Hinteren Heuberg nicht in sein Vorranggebiet aufzunehmen, bevor diese durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein doch in die Flächenkulisse für Windkraft aufgenommen wurde.

Die damalige Beschlussvorlage bezog sich klar auf das Befassungsrecht des Gemeinderats bei veränderten Gegebenheiten und ließ eine „dauerhafte“ Nicht-Verpachtung offen.

 

Hierauf nimmt die WBB-Fraktion nun Bezug und möchte, nicht zuletzt aufgrund der beträchtlichen in Aussicht stehenden jährlichen Pachtzahlungen, eine Zurverfügungstellung der kommunalen Waldfläche erneut auf die Agenda bringen. Hierbei soll auch eine mögliche Veränderung des Waldzustands infolge des Klimawandels thematisiert werden, sodass die ökologische Hochwertigkeit des Waldes möglicherweise als Ausschlusskriterium ausscheidet.

 

Um eine fundierte Entscheidung zu gewährleisten, wird eine umfangreiche Stellungnahme des Projektierers EnBW, vor allem in Bezug auf ein aktualisiertes Pachtangebot und die vorliegenden naturschutzfachlichen Untersuchungsergebnisse sowie Stellungnahmen des Bürgermeisters, der Gemeindeförsterin, der Sprecherin des Naturschutzbundes sowie des Klimaschutzbeauftragten erbeten.

 

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, den Antrag der WBB-Fraktion in den Verwaltungsausschuss zu verweisen.

 

 

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

Zwei zusätzliche Windkraftanlagen würden gemäß den Prognosen des Projektierers die Windstromausbeute um etwa 30 GWh / a erhöhen. Legt man die Emissionen des Bundesstrommixes aus dem Jahr 2022 zugrunde, ergäbe sich mit möglichen CO2-Einsparungen von etwa 13.000 t / a ein beeindruckender zusätzlicher Beitrag, den Weingarten für die Energiewende leisten könnte (vorkettenbedingte Emissionen von ca. 9 g CO2 / kWh Windstrom sind berücksichtigt).

 Ja und zwar negativ:

Falls die zwei geplanten Windkraftanlagen im Gemeindewald realisiert würden, ginge dies mit einer dauerhaften Abholzung von jeweils ca. 1 ha Waldfläche einher. Die Ersatzaufforstung derselben Fläche auf der gleichen Gemarkung ist jedoch verpflichtend.