Betreff
Windkraft:
h i e r:
Vorstellung der naturschutzrechtlichen Untersuchung und Windhöffigkeit durch den Investor
Vorlage
1737/2022/3
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Mailänder Consult bezüglich der ökologischen Standortqualität der potentiellen Windkraftstandorte im Gemeindewald und zur Windhöffigkeit zur Kenntnis.

Am 07.06.2021 fasste der Gemeinderat den Beschluss, die gemeindeeigenen Waldflächen nicht für die Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Grundlage für diesen Beschluss war die naturschutzfachliche Einschätzung durch den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK), die Waldfläche am Hinteren Heuberg nicht in sein Vorranggebiet aufzunehmen, bevor diese durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein doch in die Flächenkulisse für Windkraft aufgenommen wurde.

 

Aufgrund dieses Gemeinderatsbeschlusses wurde die Waldfläche nicht im von der EnBW erstellten Gutachten miteinbezogen, jedoch wurden von Seiten des mit dem Gutachten beauftragten Büros Mailänder Consult auch hier naturschutzfachliche Untersuchungen angestellt.

 

Diese möchte Herr Bechler von Mailänder Consult dem Gemeinderat nun darlegen.

 

 Nein:     

 Ja und zwar positiv:

Zwei zusätzliche Windkraftanlagen würden gemäß den Prognosen des Projektierers die Windstromausbeute um etwa 30 GWh / a erhöhen. Legt man die Emissionen des Bundesstrommixes aus dem Jahr 2022 zugrunde, ergäbe sich mit möglichen CO2-Einsparungen von etwa 13.000 t / a ein beeindruckender zusätzlicher Beitrag, den Weingarten für die Energiewende leisten könnte (vorkettenbedingte Emissionen von ca. 9 g CO2 / kWh Windstrom sind berücksichtigt).

 Ja und zwar negativ:

Falls die zwei geplanten Windkraftanlagen im Gemeindewald realisiert würden, ginge dies mit einer dauerhaften Abholzung von jeweils ca. 1 ha Waldfläche einher. Die Ersatzaufforstung derselben Fläche auf der gleichen Gemarkung ist jedoch verpflichtend.