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Verabschiedung der Haushaltssatzung und Feststellung des Haushaltsplanes der Gemeinde Weingarten (Baden) für das Haushaltsjahr 2024
Der Gemeinderat
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan wie folgt:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit folgenden Beträgen im:
1. Ergebnishaushalt
|
EUR |
1.1 Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge von |
35.260.500 |
1.2 Gesamtbetrag der
ordentlichen Aufwendungen von |
-33.368.400 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
1.892.100 |
1.4 Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge von |
7.868.800 |
1.5 Gesamtbetrag der
außerordentlichen Aufwendungen von |
-52.000 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
7.816.800 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
9.708.900 |
2. Finanzhaushalt
|
EUR |
2.1 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
34.386.500 |
2.2 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
-31.663.900 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/- (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
2.722.600 |
2.4 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
15.861.100 |
2.5 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
-15.092.800 |
2.6 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/ Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4
und 2.5) von |
768.300 |
2.7 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss/- (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
3.490.900 |
2.8 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-759.900 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
-759.900 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des
Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
2.731.000 |
3. Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
(Kreditermächtigung) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
in Höhe von 0
€
4. Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
in Höhe von 14.812.000 €
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 6.000.000 €
festgesetzt.
Die Hebesätze werden unverändert festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 420
v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420 v.H.
der
Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 340
v.H. der
Steuermessbeträge.
Im Rahmen der Haushaltsklausur am 18.11.2023 wurde der Ergebnishaushalts mit folgenden veranschlagten Ergebnissen vorgestellt:
Ordentliches Ergebnis: 727.600 €
Außerordentliches Ergebnis: 7.816.800 €
Gesamtergebnis: 8.544.400 €
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.12.2023 wurden nach systematischer Überarbeitung weitere Reduzierungen vorgenommen und mit folgenden Ergebnissen vorgestellt:
Ordentliches Ergebnis: 1.383.700 €
Außerordentliches Ergebnis: 7.816.800 €
Gesamtergebnis: 9.200.500 €
Im Ausschuss für Umwelt und Technik war man sich einig, dass die Investitionen nicht zu leisten seien und beauftragte die Verwaltung mit einer entsprechenden Überarbeitung.
Trotz positivem Ergebnis forderte auch der Verwaltungsausschuss im Ergebnishaushalt weitere Reduzierungen mit dem Ziel eines „Sparhaushalts“.
Die Verwaltung nahm diesen Auftrag an und reduzierte in Absprache mit den einzelnen Fachbereichen sowohl investiv als auch konsumtiv die Ansätze.
Im Ergebnishaushalt wurden die Ansätze um 523.500 € reduziert. Die Veränderungen wurden in den Bereichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, sonstige ordentliche Aufwendungen, bei den Abschreibungen und den Personalaufwendungen vorgenommen:
1) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 67.500 €
2) Sonstige ordentliche Aufwendungen 60.900 €
3) Abschreibungen 150.000 €
4) Personalaufwand 245.100 €
Ordentliches Ergebnis: 1.907.200 €
Außerordentliches Ergebnis: 7.816.800 €
Gesamtergebnis: 9.724.000 €
Die zur Verabschiedung vorgelegte Haushaltsplanung enthält im Ergebnishaushalt die mittelfristige Verbesserung.
- des mittelfristigen ordentlichen Ergebnisses
- des außerordentlichen Ergebnisses
- des Gesamtergebnisses
Dadurch kann auch im Jahr 2025 auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden und dennoch die Sondertilgung in Höhe von 2,0 Mio. Euro an der Beteiligung Netze BW zurückgeführt werden.
Den Auszahlungen für den Schulneubau wurden bewusst KEINE Fördermittel der Schulbauförderung, der Ganztagesbetreuung und des Ausgleichstockes gegenübergestellt. Da diese Erträge im Jahr 2028 zu berücksichtigen sind.
Schlüsselpositionen
Schlüsselpositionen (SP) des Haushaltes 2024 (nach
§4 Abs. 2 GemHVO) werden folgende Produktgruppen festgelegt:
· PG 36.50 Tageseinrichtungen für KIGA und KITA
· PG 42.40 Bäder
· PG 42.41 Sportstätten
· PG 52.20 Wohnungsbauförderung und -versorgung
· PG 55.30 Friedhofs- und Bestattungswesen
Haushaltsvermerke für das Haushaltsjahr
Deckungsfähigkeit
(§20 GemHVO)
(1)
Aufwendungen und übertragene Ermächtigungen im Ergebnishaushalt, die zu einem
Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts
anderes bestimmt wird.
(2)
Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die nicht nach Absatz 1 deckungsfähig
sind, können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn
sie sachlich zusammenhängen.
(3) Die
Absätze 1 und 2 gelten für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für
Investitionstätigkeit entsprechend.
(4)
Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Auszahlungen
des Budgets nach § 3 Nummern 24 bis 29 im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt werden.
(5) Bei
Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten Ansätze für Aufwendungen und
Auszahlungen zu Lasten der deckungspflichtigen Ansätze erhöht werden.
Kalkulatorischer Zinssatz (§4 GemHVO Absatz 3)
Es wird im Haushaltsjahr auf den kalkulatorischen Zinssatz verzichtet.
Erheblichkeitsgrenze (§82 Absatz 2, §84 GemO)
Eine Nachtragshaushaltssatzung ist ab einem Fehlbetrag von 3 %
erforderlich.
Haushaltsvorbehalt
Von einem Haushaltsvorbehalt wird gesprochen, wenn eine bestimmte Maßnahme unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von entsprechenden, im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmitteln steht. Die betreffende Maßnahme wird folglich nur umgesetzt, wenn im Haushaltsplan für diesen Zweck auch Fördermittel in der budgetierten Höhe bereitgestellt werden. Dies betrifft die nachfolgenden Investitionsmaßnahmen und die im Haushalt veranschlagte Förderquote.
·
Fahrradwege
75% Förderquote
·
Walzbachbad
75% Förderquote für das 25m Außenbecken
·
Walzbachhalle / –bad
50% Förderquote für digitale Bestandsaufnahme und energetische Sanierung
·
Schule
25%
Förderquote für den Um- bzw. Neubau der Schule
Haushaltsausgleich
Der Ergebnishaushalt soll nach § 80 Abs. 2 GemO mit
der Gegenüberstellung des ordentlichen Ertrages und den ordentlichen
Aufwendungen ausgeglichen sein. Dies ist in den Jahren 2024 bis 2026
gewährleistet.
In 2027 beträgt das ordentliche Ergebnis ./.52.300
Euro.
Investitionstätigkeit
In 2024 beträgt der Finanzierungsmittelüberschuss
aus Investitionstätigkeiten 768.300 Euro. Zusammen mit dem
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein
Finanzierungsmittelüberschuss von insgesamt 3.490.900 Euro, welcher die
Liquidität erhöht. Davon wird die Tilgung mit 759.900 Euro bedient.
Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist
gewährleistet.
Im mittelfristigen Planungszeitraum (2024-2027)
werden 79°Mio. Euro an Investitionen budgetiert. Zur Finanzierung dienen
Verkaufserlöse von Baugrundstücken, Gewerbeflächen, höhere
Gewerbesteuereinnahmen, beantragte Fördermittel und weitere Darlehen.
Die Verschuldung verringert sich zum 31.12.2024 auf
22,713°Mio. Euro und würde zum Ende des Finanzplanungszeitraum per 31.12.2027
voraussichtlich 43 Mio. Euro betragen.
Nein:
Ja und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: