Betreff
Haushaltsplan 2024;
h i e r:
Verabschiedung der Haushaltssatzung und Feststellung des Haushaltsplanes der Gemeinde Weingarten (Baden) für das Haushaltsjahr 2024
Vorlage
1989/2023/3
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan wie folgt:

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit folgenden Beträgen im:

 

1.      Ergebnishaushalt

EUR

1.1   Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

35.260.500

1.2   Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-33.368.400

1.3  Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

1.892.100

1.4   Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

7.868.800

1.5   Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

-52.000

1.6   Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

7.816.800

1.7   Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

9.708.900

 

2.      Finanzhaushalt

EUR

2.1   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

34.386.500

2.2  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

-31.663.900

2.3   Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

        (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

 

2.722.600

2.4   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

15.861.100

2.5   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-15.092.800

2.6   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

        Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

 

768.300

2.7   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

        (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

 

3.490.900

2.8   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-759.900

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

 

-759.900

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

 

2.731.000

 

3. Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

    in Höhe von                                                                                                 0 €

 

4. Dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

in Höhe von                                                                                                                                     14.812.000 €

 

5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                6.000.000 €

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

Die Hebesätze werden unverändert festgesetzt

1.       für die Grundsteuer

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                           (Grundsteuer A)  auf                                                          420 v.H.

b)      für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf    420 v.H.

                der Steuermessbeträge;

 

2.       für die Gewerbesteuer auf                                           340 v.H.                      der Steuermessbeträge.

 

Im Rahmen der Haushaltsklausur am 18.11.2023 wurde der Ergebnishaushalts mit folgenden veranschlagten Ergebnissen vorgestellt:

Ordentliches Ergebnis:                  727.600 €

Außerordentliches Ergebnis:      7.816.800 €

Gesamtergebnis:                        8.544.400 €

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.12.2023 wurden nach systematischer Überarbeitung weitere Reduzierungen vorgenommen und mit folgenden Ergebnissen vorgestellt:

Ordentliches Ergebnis:                1.383.700 €

Außerordentliches Ergebnis:       7.816.800 €

Gesamtergebnis:                         9.200.500 €

 

Im Ausschuss für Umwelt und Technik war man sich einig, dass die Investitionen nicht zu leisten seien und beauftragte die Verwaltung mit einer entsprechenden Überarbeitung.

Trotz positivem Ergebnis forderte auch der Verwaltungsausschuss im Ergebnishaushalt weitere Reduzierungen mit dem Ziel eines „Sparhaushalts“.

Die Verwaltung nahm diesen Auftrag an und reduzierte in Absprache mit den einzelnen Fachbereichen sowohl investiv als auch konsumtiv die Ansätze.

Im Ergebnishaushalt wurden die Ansätze um 523.500 € reduziert. Die Veränderungen wurden in den Bereichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, sonstige ordentliche Aufwendungen, bei den Abschreibungen und den Personalaufwendungen vorgenommen:

1)      Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 67.500 €

2)      Sonstige ordentliche Aufwendungen 60.900 €

3)      Abschreibungen 150.000 €

4)      Personalaufwand 245.100 €

 

Ordentliches Ergebnis:                1.907.200 €

Außerordentliches Ergebnis:       7.816.800 €

Gesamtergebnis:                         9.724.000 €

 

Die zur Verabschiedung vorgelegte Haushaltsplanung enthält im Ergebnishaushalt die mittelfristige Verbesserung.

  • des mittelfristigen ordentlichen Ergebnisses
  • des außerordentlichen Ergebnisses
  • des Gesamtergebnisses

 

Dadurch kann auch im Jahr 2025 auf eine Kreditaufnahme verzichtet werden und dennoch die Sondertilgung in Höhe von 2,0 Mio. Euro an der Beteiligung Netze BW zurückgeführt werden.

Den Auszahlungen für den Schulneubau wurden bewusst KEINE Fördermittel der Schulbauförderung, der Ganztagesbetreuung und des Ausgleichstockes gegenübergestellt. Da diese Erträge im Jahr 2028 zu berücksichtigen sind.         

 

Schlüsselpositionen

Schlüsselpositionen (SP) des Haushaltes 2024 (nach §4 Abs. 2 GemHVO) werden folgende Produktgruppen festgelegt:

 

·         PG 36.50 Tageseinrichtungen für KIGA und KITA

·         PG 42.40 Bäder

·         PG 42.41 Sportstätten

·         PG 52.20 Wohnungsbauförderung und -versorgung

·         PG 55.30 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

Haushaltsvermerke für das Haushaltsjahr

Deckungsfähigkeit (§20 GemHVO)

(1) Aufwendungen und übertragene Ermächtigungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören, sind gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird.

(2) Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die nicht nach Absatz 1 deckungsfähig sind, können für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden, wenn sie sachlich zusammenhängen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit entsprechend.

(4) Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets können zu Gunsten von Auszahlungen des Budgets nach § 3 Nummern 24 bis 29 im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt werden.

(5) Bei Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zu Lasten der deckungspflichtigen Ansätze erhöht werden.

 

Kalkulatorischer Zinssatz (§4 GemHVO Absatz 3)

Es wird im Haushaltsjahr auf den kalkulatorischen Zinssatz verzichtet.

 

Erheblichkeitsgrenze (§82 Absatz 2, §84 GemO)

Eine Nachtragshaushaltssatzung ist ab einem Fehlbetrag von 3 % erforderlich.

 

Haushaltsvorbehalt

Von einem Haushaltsvorbehalt wird gesprochen, wenn eine bestimmte Maßnahme unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von entsprechenden, im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmitteln steht. Die betreffende Maßnahme wird folglich nur umgesetzt, wenn im Haushaltsplan für diesen Zweck auch Fördermittel in der budgetierten Höhe bereitgestellt werden. Dies betrifft die nachfolgenden Investitionsmaßnahmen und die im Haushalt veranschlagte Förderquote.

 

·         Fahrradwege

75% Förderquote

 

·         Walzbachbad

75% Förderquote für das 25m Außenbecken

 

·         Walzbachhalle / –bad

50% Förderquote für digitale Bestandsaufnahme und energetische Sanierung

 

·         Schule

25% Förderquote für den Um- bzw. Neubau der Schule

 

Haushaltsausgleich

Der Ergebnishaushalt soll nach § 80 Abs. 2 GemO mit der Gegenüberstellung des ordentlichen Ertrages und den ordentlichen Aufwendungen ausgeglichen sein. Dies ist in den Jahren 2024 bis 2026 gewährleistet.

In 2027 beträgt das ordentliche Ergebnis ./.52.300 Euro.

 

Investitionstätigkeit

In 2024 beträgt der Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeiten 768.300 Euro. Zusammen mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ergibt sich ein Finanzierungsmittelüberschuss von insgesamt 3.490.900 Euro, welcher die Liquidität erhöht. Davon wird die Tilgung mit 759.900 Euro bedient.

 

Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist gewährleistet.

 

Im mittelfristigen Planungszeitraum (2024-2027) werden 79°Mio. Euro an Investitionen budgetiert. Zur Finanzierung dienen Verkaufserlöse von Baugrundstücken, Gewerbeflächen, höhere Gewerbesteuereinnahmen, beantragte Fördermittel und weitere Darlehen.

 

Die Verschuldung verringert sich zum 31.12.2024 auf 22,713°Mio. Euro und würde zum Ende des Finanzplanungszeitraum per 31.12.2027 voraussichtlich 43 Mio. Euro betragen.

 

 

 Nein:        

  Ja und zwar positiv:

  Ja und zwar negativ: