Betreff
Haushaltsplan 2024;
h i e r:
Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2024
Vorlage
2025/2024
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt:

 

1.      Erfolgsplan

EUR

1.1   Gesamtbetrag der Erträge von

1.736.400

1.2   Gesamtbetrag der Aufwendungen von

-1.721.900

1.3   Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

14.500

 

2.      Liquiditätsplan

EUR

2.1   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

 

1.703.000

2.2   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

 

-1.140.200

2.3   Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

        (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

 

562.800

2.4   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-2.341.000

2.6   Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

        Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

 

-2.341.000

2.7   Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

        (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

 

-1.778.200

2.8   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.000.000

2.9   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-605.900

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

 

394.100

2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

 

1.384.100 €

 

3.

a.       Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von                                                                            1.000.000 €                                                                                                                                                                                                                                                                          

b.      Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) in Höhe von                                                          3.545.000 €                                                                                                                                                                                                    

4.       Höchstbetrag der Kassenkredite                                                      400.000 €

 

       

Im Rahmen der Haushaltsklausur am 18.11.2023 wurden die Eckpunkte des Wirtschaftsplanes vorgestellt. Dieser Entwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. In der Sitzung vom 16.01.2024 des Verwaltungsausschusses wurde der Wirtschaftsplan vorgestellt. Hieraus ergab sich das beschlussfähige Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2024.

 

Der Wirtschaftsplan 2024 schließt im Erfolgsplan mit einem Gewinn nach Steuern mit 14.500 Euro ab.

 

Für die Einnahmen aus Gebühren 2024 wurde eine Gebührenkalkulation durchgeführt.

 

Die Gebührensätze für 2024 sind wie folgt:

 

 

Der Liquiditätsplan mit einem Investitionsvolumen von 2,341 Mio. Euro sieht unter anderem Ausgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Sandfeld, Kirchberg-Mittelweg Teil 1 und 2 und die Erneuerung der Versorgungsleitungen Forlenweg, Burgstraße, Schillerstraße, Mühlstraße, Paulusstraße, Schafstraße, Bahnhofstraße/ Friedrich-Wilhelm-Straße, Blumenstraße und Hebel-/Engelstraße sowie eine Photovoltaikanlage am Hochbehälter Katzenberg, den Neubau Hochbehälter Kirchberg und die Erneuerung/Erweiterung Wasserwerk Schmalenstein vor.

 

Durch die hohen Investitionen im Bereich Straßen und der Carix-Anlage wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 400.000 Euro festgelegt, abweichend der Regelung GemO §°89 Abs. 3.

 

Für das Haushaltsjahr 2024 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,545 Mio. Euro eingestellt, von denen voraussichtlich 1,0 Mio. Euro mit Krediten finanziert werden.

 

Die Verschuldung erhöht sich voraussichtlich im Jahr 2024 auf 12,410 Mio. Euro und wird zum Ende des Finanzplanungszeitraums per 31.12.2027 voraussichtlich 18,469 Mio. Euro betragen.

 

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: