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Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2024
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung
Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt:
1.
Erfolgsplan |
EUR |
1.1 Gesamtbetrag der Erträge
von |
1.736.400 |
1.2 Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
-1.721.900 |
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
14.500 |
2. Liquiditätsplan |
EUR |
2.1 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von |
1.703.000 |
2.2 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von |
-1.140.200 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/- (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
562.800 |
2.4 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
2.5 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
-2.341.000 |
2.6 Finanzierungsmittel Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4
und 2.5) von |
-2.341.000 |
2.7 Finanzierungsmittel (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
-1.778.200 |
2.8 Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
1.000.000 |
2.9 Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
-605.900 |
2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/- Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
394.100 |
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des
Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
1.384.100 € |
3.
a. Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von
1.000.000 €
b. Gesamtbetrag der vorgesehenen
Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen) in Höhe von
3.545.000 €
4. Höchstbetrag der Kassenkredite
400.000 €
Im Rahmen der Haushaltsklausur am 18.11.2023 wurden die Eckpunkte des
Wirtschaftsplanes vorgestellt. Dieser Entwurf wurde zur weiteren Beratung in
die Ausschüsse verwiesen. In der Sitzung vom 16.01.2024 des
Verwaltungsausschusses wurde der Wirtschaftsplan vorgestellt. Hieraus ergab
sich das beschlussfähige Zahlenwerk für das Haushaltsjahr 2024.
Der Wirtschaftsplan 2024
schließt im Erfolgsplan mit einem Gewinn nach Steuern mit 14.500 Euro ab.
Für die Einnahmen aus
Gebühren 2024 wurde eine Gebührenkalkulation durchgeführt.
Die Gebührensätze für
2024 sind wie folgt:
- Wassergebühr
2,82 €/m3 bezogenes
Frischwasser
- Grundgebühr QN 2,5 6,00 €/Monat
- Grundgebühr QN 6 15,00
€/Monat
- Grundgebühr QN 40 94,50 €/Monat
- Grundgebühr QN 60 150,00 €/Monat
Der Liquiditätsplan mit einem Investitionsvolumen
von 2,341 Mio. Euro sieht unter anderem Ausgaben für die Erschließung des
Gewerbegebiets Sandfeld, Kirchberg-Mittelweg Teil 1 und 2 und die Erneuerung
der Versorgungsleitungen Forlenweg, Burgstraße, Schillerstraße, Mühlstraße,
Paulusstraße, Schafstraße, Bahnhofstraße/ Friedrich-Wilhelm-Straße,
Blumenstraße und Hebel-/Engelstraße sowie eine Photovoltaikanlage am
Hochbehälter Katzenberg, den Neubau Hochbehälter Kirchberg und die
Erneuerung/Erweiterung Wasserwerk Schmalenstein vor.
Durch die hohen Investitionen im Bereich Straßen
und der Carix-Anlage wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 400.000 Euro
festgelegt, abweichend der Regelung GemO §°89 Abs. 3.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,545 Mio. Euro eingestellt, von denen
voraussichtlich 1,0 Mio. Euro mit Krediten finanziert werden.
Die Verschuldung erhöht sich voraussichtlich im
Jahr 2024 auf 12,410 Mio. Euro und wird zum Ende des Finanzplanungszeitraums
per 31.12.2027 voraussichtlich 18,469 Mio. Euro betragen.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: