Betreff
Haushaltsplan 2024;
h i e r:
Beschluss über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Gemeinde Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2024
Vorlage
2026/2024
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Abwasserbeseitigung Weingarten (Baden) für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt:

 

1.      Erfolgsplan

EUR

1.1   Gesamtbetrag der Erträge von

2.508.300

1.2   Gesamtbetrag der Aufwendungen von

-2.316.800

1.3   Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

191.500

 

2.      Liquiditätsplan

EUR

2.1   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

 

2.372.500

2.2   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

 

-1.644.450

2.3  Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

        (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

 

728.050

2.4   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-6.337.500

2.6   Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

        Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

 

-6.337.500

2.7   Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

        (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

 

-5.609.450

2.8   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

6.000.000

2.9   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-710.750

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

 

5.289.250

2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

 

-320.200

 

3.           

a.            Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung)
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
in Höhe von                                                                                             6.000.000 €                                                                                                                                                  

b.            Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)

in Höhe von                                                                                         3.970.000 €                                                                                                                                                                       

4.       Höchstbetrag der Kassenkredite                                                            600.000 €

 

Der Wirtschaftsplan 2024 schließt im Erfolgsplan mit einem Gewinn nach Steuern mit 191.500 Euro ab.

 

Für die Einnahmen aus Gebühren 2024 wurde eine Gebührenkalkulation durchgeführt.

Die Gebührensätze für 2024 sind wie folgt:

 

Schmutzwasser           2,96 €/m3 bezogenes Frischwasser

Niederschlagswasser  0,84 €/m2 versiegelte Fläche

 

Der Liquiditätsplan mit einem Investitionsvolumen von 6,338 Mio. Euro sieht unter anderem Ausgaben für die Erschließung der Kanalisation Gewerbegebiet Sandfeld, Kirchberg Mittelweg Teile 1 und 2 und die Erneuerung der Kanalisation Schillerstraße, Paulusstraße, Burgstraße, sowie die Regenwasserkonzeption vor.

 

Durch die hohen Investitionen für Kanalisation und Regenwasserkonzeption wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 600.000 Euro festgesetzt, abweichend der Regelung GemO §°89 Abs. 3.

 

Zur Finanzierung ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 6,0 Mio. Euro erforderlich. Die Verschuldung erhöht sich dadurch zum 31.12.2024 auf 17,924 Mio. Euro und wird zum Ende des Finanzplanungszeitraums per 31.12.2027 voraussichtlich 21,769 Mio. Euro betragen.

   

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: