Betreff
Friedhof Weingarten (Baden);
h i e r:
Gestaltung des Sternchen-Grabfeldes
Vorlage
2027/2024
Art
Beschlussvorlage mit Haushaltsrechtliche

Der Verwaltungsausschuss beschließt, für das Grab-/Denkmal als Mittelpunkt des neugeschaffenen Sternchen-Grabfeldes den Vorschlag Nr. …umzusetzen.

Die Finanzierung soll durch Spenden sichergestellt werden.

 

Gemäß dem Bestattungsgesetz besteht in Baden-Württem­berg nach einer Tot- oder Fehlgeburt eine Bestattungspflicht, wenn das Gewicht des Kindes bzw. des Fötus über 500 Gramm liegt. Dementsprechend sah die Friedhofssatzung der Gemeinde Weingarten bis zum Jahr 2021 lediglich Kindergräber bis zum 10. Lebensjahr und Erwachsenengräber ab dem 10. Lebensjahr vor.

 

Aufgrund einer immer größeren Nachfrage von betroffenen Eltern, wurde bei der Neufassung der Friedhofssatzung zum 01.04.2021 auch ein Passus bzgl. eines sogenannten Sternchen-Grabfeldes aufgenommen. Dementsprechend ist auf dem Friedhof Weingarten (Baden) nun eine Gräber-Fläche für sogenannte Sternenkinder (Fehlgeburten bis zu einem Gewicht von 500 g bzw. vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche) auszuweisen. 

 

Bezüglich der Örtlichkeit dieses Sternchen-Grabfeldes hat man sich im Jahr 2021 auf eine vorhandene und freie Fläche im Grabfeld E geeinigt. Gemeinsam mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner wurde seitens der Friedhofsverwaltung die als Anlage beigefügte Planung erarbeitet. Zwischenzeitlich konnten das Grabfeld und die Wege durch die Mitarbeiter des Friedhofes entsprechend dieser Planung hergestellt werden. 

 

Nun geht es um die Neuanlage des Feldes und hier insbesondere um die Gestaltung eines zentralen Grabmals/Denkmals oder Skulptur.

 

Hierfür gibt es aktuell zwei Vorschläge. Zum einen ein Vorschlag der Initiative für soziale Zwecke Weingarten e.V., „Dies & Das“ und zum anderen ein Vorschlag der Steinmetzin und Friedhofsleiterin, Frau Sodan.

 

Die beiden Vorschläge sollen insbesondere auch hinsichtlich der Intension zur Gestaltung in der Sitzung vorgestellt werden.

 

Zwischenzeitlich gibt es verschiedene Spendenzusagen, so dass davon ausgegangen werden kann, dass das zentrale Grab- bzw. Denkmal bei beiden Varianten kostenneutral für den Gemeindehaushalt errichtet werden kann. 

 

 

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

   x Nein: das Denk-/Mahnmal soll durch Spenden finanziert werden.            

    Ja, weitere Ausführungen: 

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:    

      ….. Euro

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 10.000 €              

 Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

Deckung durch Haushaltsstelle: 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

 Nein         

 Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle:

 

Stellungnahme zum Klimaschutz:

 

x Nein:           

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: