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Gestaltung des Sternchen-Grabfeldes
Der Verwaltungsausschuss beschließt, für das
Grab-/Denkmal als Mittelpunkt des neugeschaffenen Sternchen-Grabfeldes den
Vorschlag Nr. …umzusetzen.
Die Finanzierung soll
durch Spenden sichergestellt werden.
Gemäß dem Bestattungsgesetz besteht in Baden-Württemberg
nach einer Tot- oder Fehlgeburt eine Bestattungspflicht, wenn das Gewicht des
Kindes bzw. des Fötus über 500 Gramm liegt. Dementsprechend sah die
Friedhofssatzung der Gemeinde Weingarten bis zum Jahr 2021 lediglich
Kindergräber bis zum 10. Lebensjahr und Erwachsenengräber ab dem 10. Lebensjahr
vor.
Aufgrund
einer immer größeren Nachfrage von betroffenen Eltern, wurde bei der Neufassung
der Friedhofssatzung zum 01.04.2021 auch ein Passus bzgl. eines sogenannten
Sternchen-Grabfeldes aufgenommen. Dementsprechend ist auf dem Friedhof Weingarten (Baden) nun eine
Gräber-Fläche für sogenannte Sternenkinder (Fehlgeburten bis zu einem Gewicht
von 500 g bzw. vor Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche) auszuweisen.
Bezüglich
der Örtlichkeit dieses Sternchen-Grabfeldes hat man sich im Jahr 2021 auf eine
vorhandene und freie Fläche im Grabfeld E geeinigt. Gemeinsam mit der
Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner wurde seitens der Friedhofsverwaltung
die als Anlage beigefügte Planung erarbeitet. Zwischenzeitlich konnten das
Grabfeld und die Wege durch die Mitarbeiter des Friedhofes entsprechend dieser
Planung hergestellt werden.
Nun
geht es um die Neuanlage des Feldes und hier insbesondere um die Gestaltung
eines zentralen Grabmals/Denkmals oder Skulptur.
Hierfür
gibt es aktuell zwei Vorschläge. Zum einen ein Vorschlag der Initiative für
soziale Zwecke Weingarten e.V., „Dies & Das“ und zum anderen ein Vorschlag
der Steinmetzin und Friedhofsleiterin, Frau Sodan.
Die
beiden Vorschläge sollen insbesondere auch hinsichtlich der Intension zur
Gestaltung in der Sitzung vorgestellt werden.
Zwischenzeitlich
gibt es verschiedene Spendenzusagen, so dass davon ausgegangen werden kann,
dass das zentrale Grab- bzw. Denkmal bei beiden Varianten kostenneutral für den
Gemeindehaushalt errichtet werden kann.
1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?
x Nein: das Denk-/Mahnmal soll durch Spenden finanziert werden.
Ja, weitere Ausführungen:
2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr:
….. Euro
3. Ist die Maßnahme
im Haushaltsplan veranschlagt?
x Ja,
Haushaltsansatz insgesamt: 10.000
€
Nein:
Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich
Deckung durch
Haushaltsstelle:
4. Gibt es eine
Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?
Nein
Ja,
in Höhe von:
Haushaltsstelle:
Stellungnahme
zum Klimaschutz: |
x Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: