Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des vorgestellten Entwurfs des Parkraumkonzeptes „Waldbrücke“ gemäß den in der Anlage beigefügten Konzeptplänen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Markierungen und verkehrsrechtlichen Beschilderungen der festgelegten Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu beauftragen.

 

Als nächstes Quartier wird das Ing. Büro Modus-Consult gleichzeitig mit der Erstellung eines Parkraumkonzepts für den im Übersichtsplan (gemäß Anlage) definierten Bereich „Ortsmitte“ beauftragt. Dieses wird dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2022 nach mehreren vorangegangenen Beratungen das Mobilitätsentwicklungskonzept Teil 1 mit dem seinerzeitigen Leitbild und den daraus abgeleiteten Zielen und Strategien beschlossen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass diese als Entscheidungsgrundlage für künftige Maßnahmen gelten sollen.

 

Hinsichtlich der weiteren Umsetzung wurde zudem beschlossen, dass das Parken schritt- und quartiersweise neu geordnet werden soll. Zentrales Element sollte dabei das Markieren aller Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sein.

 

Am 23.05.2023 billigte der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Parkraumkonzepts „Waldbrücke“ und beauftragte die Verwaltung, mit diesem in die weitere Öffentlichkeitsbeteiligung zu gehen. Bei Straßen mit verschiedenen Varianten wurde die Empfehlung ausgesprochen für:

 

Erlenweg Variante 2

Ahornweg Variante 2

Kiefernweg Variante 2

Fichtenweg Variante 3

 

Im Eichenweg sollen weitere Stellplätze auf dem angrenzenden Flurstück 12514 im öffentlichen Besitz angeordnet werden, dazu kann die bestehende Hecke stellenweise entfernt werden.

 

Es folgten die „Geh-Spräche im Quartier“ am 23.06.2023 für die Abschnitte der alten und neuen Waldbrücke.

 

Für die Straßenabschnitte Eichenweg, Birkenweg, Ulmenplatz, Buchenweg und Kiefernweg im alten Teil der Waldbrücke werden verkehrsberuhigte Bereiche von den Bürgern angestrebt. Die Umsetzung für mehrere, längere Straßenabschnitte wird fachlich als kritisch betrachtet. Alternativ sind bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorzusehen.

 

Für die Straßenabschnitte im neuen Teil der Waldbrücke wird die Umsetzung des Konzepts seitens der Anwohner kritisch betrachtet und die Anwendung des Konzepts hinterfragt. Die Begehung mit den Bürgern ist für alle Abschnitte erfolgt, um Anregungen und Fragen zu sammeln.

 

Dazu wurden die Teilnehmer vor Ort mit Hilfe von Fragebögen um Einschätzungen gebeten. Zusätzlich sind im Nachgang Stellungnahmen an die Verwaltung eingegangen, welche durch das Planungsbüro Modus Consult zusammen mit der Auswertung der Fragebögen aufbereitet und soweit möglich in die Konzeption aufgenommen wurden.

 

Die (nach Anpassung der Pläne) empfohlenen Varianten der alten Waldbrücke überschneiden sich mit den oben genannten Empfehlungen des Gemeinderats.

 

In der neuen Waldbrücke wurden zusätzliche Varianten entwickelt, welche Alternativen für die Gebietszufahrt im Sperberweg und im Bussardweg aufzeigen. Anhand der öffentlichen Diskussion und den Anforderungen für Rettungswege ist im Anschluss ein Fahrversuch durch die Feuerwehr erfolgt.

 

Die überarbeiteten Pläne und die Zusammenstellung der Stellungnahmen wurden bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 16.01.2024 durch das Planungsbüro vorgestellt. Eine umfassende Diskussion und Vorberatung folgten in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.02.2024.

 

Die Vertreterin vom Planungsbüro Modus-Consult wird in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.04.2024 die Varianten und daraus resultierenden Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zur Beschlussfassung vorstellen.

 

Als nächstes Quartier wird hierbei außerdem die Erstellung eines Konzepts für den in der Anlage definierten Bereich „Ortsmitte“ durch das Planungsbüro beauftragt werden.

 

 

 

Haushaltsrechtliche Stellungnahme:

 

1. Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen?

Nein           

 Ja, weitere Ausführungen: Die geschätzten Kosten für die Ordnung des Parkraums durch Markierungsarbeiten betragen voraussichtlich 20.000,00 Euro.

 

2. Gesamtausgaben der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024:

 

3. Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 Ja, Haushaltsansatz insgesamt: In den Haushalt wurden 100.000,- Euro auf Maßnahmen-Nr. 791101100005 eingestellt.

 

 Nein: Es ist eine über- oder außerplanmäßige Ausgabe erforderlich

Deckung durch Haushaltsstelle: 

 

4. Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?  

 Nein         

 Ja, in Höhe von:

Haushaltsstelle:

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

Die Umsetzung des Parkraumkonzeptes setzt einen wichtigen Meilenstein zur Ordnung des ruhenden Verkehrs und wertet somit den Straßenraum für klimafreundliche Verkehrsformen wie Fuß- und Radverkehr auf.

 Ja und zwar negativ:

Der Detailpunkt der Entfernung der Hecke im Eichenweg zwecks Anlegung neuer Stellplätze ist aus Sicht des Klimaschutzes kritisch zu beurteilen, da jede weitere dauerhafte Entfernung von Vegetation einhergehend mit Bodenversiegelung den eigentlich notwendigen Maßnahmen zur Klimaanpassung zuwiderläuft, allerdings kann diese kleinräumige Maßnahme toleriert werden.