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Aufstellen von Snackautomaten
Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und verweist die Diskussion in die Fraktionen. Die Behandlung erfolgt dann in der nächsten Sitzung des Gremiums.
Snackautomaten
erfreuen sich derzeit zunehmender Beliebtheit. Dabei handelt es sich um
„Geschäfte“, die beinahe komplett ohne den Einsatz von Personal auskommen. Die
Produkte werden ausschließlich über Automaten verkauft.
So gab es in den
letzten Wochen auch vermehrt Anfragen an die Verwaltung zur Aufstellung von
Snackautomaten.
Es wurden unter
anderem Aufstellflächen auf dem Rathausplatz, an einer Bushaltestelle, an der
Walzbachhalle bzw. beim Feuerwehrhaus angefragt. Alle Flächen befinden sich auf
gemeindeeigenen Grundstücken. Auch die Frage nach Standorten auf privaten
Grundstücken wurde gestellt.
Viele kennen
Selbstbedienungsautomaten an landwirtschaftlichen Höfen, welche ihre Produkte
bzw. Produkte aus der Region vermarkten.
Die angefragten
Snackautomaten sollen nach Wunsch der Aufsteller mit verschiedenen Getränken,
Süßwaren und Knabberartikeln bestückt werden.
Die Automaten gibt
es in diversen Ausführungen. Meist sind die Geräte ca. 1,90 m hoch, 0,90 m –
1,20 m breit und ca. 1,00 m tief. Alle Automaten benötigen einen direkten
Stromanschluss, um den Warenbestand zu kühlen und auszugeben.
Hier ist zu
bedenken, dass ein Anschluss an die Stromversorgung und im Idealfall ein
separater Zähler zur Weiterberechnung des Stroms bereits vorhanden sein sollte.
Die Snackautomaten werden oft an belebten Orten aufgestellt,
um dem Vandalismus vorzubeugen. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass der
allgemeine Verkehr nicht behindert wird. Sprich es sollte genug Freiraum um den
Automaten herum geben, damit bei größerem Kundenaufkommen kein Gedränge
entsteht und die Lärmbelästigung für die Anwohner in Grenzen gehalten wird. Des
Weiteren werden von einigen Aufstellern Abfalleimer bereitgestellt, um die
Verschmutzung einzugrenzen. Die Leerung der Abfalleimer ist vom Aufsteller
vorzunehmen.
Die allgemeinen und gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb von Automaten, z.B. Baugenehmigung, Anmeldung eines Gewerbes usw. gelten weitestgehend auch hier. Die Standortfrage ist im Einzelnen vom Ausschuss für Umwelt und Technik zu beschließen. Zunächst geht es um die grundsätzliche Information und Diskussion.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja und zwar negativ: