Betreff
Automaten in Weingarten (Baden);
h i e r:
Aufstellen von Snackautomaten
Vorlage
2031/2024
Art
Beschlussvorlage ohne Haushaltsrechtlich

Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und verweist die Diskussion in die Fraktionen. Die Behandlung erfolgt dann in der nächsten Sitzung des Gremiums.

Snackautomaten erfreuen sich derzeit zunehmender Beliebtheit. Dabei handelt es sich um „Geschäfte“, die beinahe komplett ohne den Einsatz von Personal auskommen. Die Produkte werden ausschließlich über Automaten verkauft.

 

So gab es in den letzten Wochen auch vermehrt Anfragen an die Verwaltung zur Aufstellung von Snackautomaten.

 

Es wurden unter anderem Aufstellflächen auf dem Rathausplatz, an einer Bushaltestelle, an der Walzbachhalle bzw. beim Feuerwehrhaus angefragt. Alle Flächen befinden sich auf gemeindeeigenen Grundstücken. Auch die Frage nach Standorten auf privaten Grundstücken wurde gestellt.

 

 

 

 

Viele kennen Selbstbedienungsautomaten an landwirtschaftlichen Höfen, welche ihre Produkte bzw. Produkte aus der Region vermarkten.

 

Die angefragten Snackautomaten sollen nach Wunsch der Aufsteller mit verschiedenen Getränken, Süßwaren und Knabberartikeln bestückt werden.

 

Die Automaten gibt es in diversen Ausführungen. Meist sind die Geräte ca. 1,90 m hoch, 0,90 m – 1,20 m breit und ca. 1,00 m tief. Alle Automaten benötigen einen direkten Stromanschluss, um den Warenbestand zu kühlen und auszugeben.

Hier ist zu bedenken, dass ein Anschluss an die Stromversorgung und im Idealfall ein separater Zähler zur Weiterberechnung des Stroms bereits vorhanden sein sollte.

 

Die Snackautomaten werden oft an belebten Orten aufgestellt, um dem Vandalismus vorzubeugen. Jedoch sollte darauf geachtet werden, dass der allgemeine Verkehr nicht behindert wird. Sprich es sollte genug Freiraum um den Automaten herum geben, damit bei größerem Kundenaufkommen kein Gedränge entsteht und die Lärmbelästigung für die Anwohner in Grenzen gehalten wird. Des Weiteren werden von einigen Aufstellern Abfalleimer bereitgestellt, um die Verschmutzung einzugrenzen. Die Leerung der Abfalleimer ist vom Aufsteller vorzunehmen.

 

Die allgemeinen und gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb von Automaten, z.B. Baugenehmigung, Anmeldung eines Gewerbes usw. gelten weitestgehend auch hier. Die Standortfrage ist im Einzelnen vom Ausschuss für Umwelt und Technik zu beschließen. Zunächst geht es um die grundsätzliche Information und Diskussion.

 

 

 Nein:        

 Ja und zwar positiv:

 Ja und zwar negativ: