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Anpassung der Konzessionsverträge für Strom und Gas und Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Versorgung im Gemeindegebiet
Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung folgender
Konzessionsverträge:
1. Konzessionsvertrag über die Nutzung
öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die
Gasversorgung im Gemeinde-gebiet zwischen der Gemeinde Weingarten (Baden) und
der Netze Gesellschaft Südwest mbH.
2. Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Elektrizitätsversorgung im Gemeindegebiet zwischen der Gemeinde Weingarten (Baden) und der Netze BW GmbH.
Die bestehenden Konzessionsverträge zwischen der Gemeinde Weingarten
(Baden) und der Netze Gesellschaft Südwest mbH bzw. Netze BW GmbH über die
Gasversorgung und die Stromversorgung im Gemeindegebiet wurden aufgrund von
Änderungen des Musterkonzessionsvertrages aktualisiert.
Die Konzessionsverträge regeln die Benutzung öffentlicher Verkehrswege
und Flächen für die Verlegung und den Betrieb von Gas- und von Stromleitungen.
Der Konzessionsvertrag Gasversorgung ist auf den 30.06.2030 befristet.
Während der Konzessionsvertrag für die Elektrizitätsversorgung bis zum
31.07.2031 befristet ist.
Mit Vertragsbeginn werden die bestehenden Konzessionsverträge unwirksam.
Dies ist bei dem Gasversorgungsvertrag der Konzessionsvertrag vom 08.10.2009
und für die Elektrizitätsversorgung der Konzessionsvertrag vom 27.05.2009.
Nein:
Ja
und zwar positiv:
Ja
und zwar negativ: